
Kurz gesagt: Als Nichtraucher zahlst du für deine Berufsunfähigkeits- und deine Risikolebensversicherung deutlich weniger – oft nur etwa die Hälfte. Entscheidend ist aber nicht nur der Beitrag, sondern das Kleingedruckte: Manche Verträge verlangen, dass du es meldest, wenn du nach dem Abschluss wieder anfängst zu rauchen. Meldest du das nicht, kann die Leistung im Ernstfall gekürzt werden. Ich achte beim Abschluss auf beides – günstiger Beitrag und ein Vertrag ohne solche Fallstricke.
Zuletzt aktualisiert: 03.10.2026
In 60 Sekunden
- Nichtraucher-Tarife sind spürbar günstiger – über die Laufzeit kann das einen niedrigen fünfstelligen Betrag ausmachen.
- Als „Nichtraucher“ giltst du je nach Anbieter erst, wenn du 12 Monate – bei manchen Tarifen sogar 10 Jahre – rauchfrei bist.
- Fängst du später wieder an, kann das eine meldepflichtige Gefahrerhöhung sein. Ohne Meldung droht im Leistungsfall eine Kürzung.
- Es gibt aber Tarife, die auf diese Meldepflicht ausdrücklich verzichten – die sind für dich die sichere Wahl.
- Ich prüfe anbieterneutral, welcher Tarif zu deinem Leben passt – und lese das Kleingedruckte, das dir kein Vergleichsportal zeigt.
Warum kostet Rauchen bei BU und Risikoleben so viel mehr?
Ob du rauchst oder nicht, ist für Versicherer einer der wichtigsten Faktoren bei der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung. Der Grund ist einfach: Rauchen erhöht statistisch das Risiko für schwere Erkrankungen – und dieses Risiko preist der Versicherer in den Beitrag ein.
Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein Rechenbeispiel für eine Risikolebensversicherung: 40 Jahre alt, 250.000 € Versicherungssumme, 20 Jahre Laufzeit. Zwischen einem Raucher- und einem strengen Nichtrauchertarif kann sich der Unterschied über die gesamte Laufzeit auf rund 14.000 € summieren. Geld, das du stattdessen in die Tilgung deines Hauskredits oder deine Rücklagen stecken kannst. (Beispielwerte – dein tatsächlicher Beitrag hängt immer von deiner Situation und dem gewählten Tarif ab.)
Wichtig zu wissen: „Nichtraucher“ ist nicht gleich „Nichtraucher“. Bei vielen Tarifen musst du in den letzten 12 Monaten rauchfrei gewesen sein, bei anderen sind es die letzten 10 Jahre. Und gemeint ist meist jede Form der Nikotinaufnahme – von der Zigarette über die E-Zigarette bis zu Snus oder Wasserpfeife. Welche Regel für dich am günstigsten aufgeht, kläre ich vor dem Abschluss mit dir.
Die Meldefalle: Was passiert, wenn du später wieder rauchst?
Jetzt kommt der Punkt, den viele übersehen – und den ich mir bei jedem Tarif genau ansehe. In den Bedingungen mancher Verträge steht, dass ein Wechsel vom Nichtraucher zum Raucher eine meldepflichtige Gefahrerhöhung ist. Übersetzt heißt das: Wenn du nach dem Abschluss wieder anfängst zu rauchen, musst du das dem Versicherer melden.
Tust du das nicht, kann es im Leistungsfall teuer werden. Kommt später heraus, dass du wieder geraucht hast – zum Beispiel über die ärztlichen Unterlagen –, darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Aus 250.000 € Todesfallschutz können so schnell rund 100.000 € werden. Für deine Hinterbliebenen, die vielleicht einen Kredit weiterzahlen müssen, ist das ein echtes Problem.
Was sagt das Gesetz zur Meldepflicht?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) setzt der Meldefalle klare Grenzen. In der Lebens- und der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nur das als Gefahrerhöhung, was ausdrücklich und in Textform vereinbart ist (§ 158 Abs. 1 VVG, für die BU über § 176 VVG). Nach fünf Jahren kann sich der Versicherer nicht mehr auf die Gefahrerhöhung berufen, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verschweigen nach zehn Jahren (§ 158 Abs. 2 VVG).
Wer die Meldung grob fahrlässig versäumt, muss mit einer Kürzung nach der Schwere des Verschuldens rechnen, wer sie vorsätzlich unterlässt, im schlimmsten Fall mit dem Verlust der Leistung (§ 26 VVG). Hat das Rauchen mit dem Leistungsfall nachweislich nichts zu tun, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet (§ 26 Abs. 3 VVG).
Kurioserweise gilt das nur in eine Richtung: Wirst du vom Raucher zum Nichtraucher, bringt dir das im laufenden Vertrag in der Regel keinen günstigeren Beitrag. Umso wichtiger ist es, gleich zu Beginn den passenden Tarif zu wählen. Auch das ist gesetzlich so angelegt: Eine Beitragssenkung gibt es nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist (§ 158 Abs. 3 VVG).
Welche Tarife verzichten auf die Meldepflicht?
Die gute Nachricht: Nicht jeder Versicherer handhabt das so. Es gibt Tarife, die in ihren Bedingungen ausdrücklich festhalten, dass du eine spätere Veränderung – ob Rauchen, ein neuer Beruf oder ein neues Hobby – nicht melden musst. Bei diesen Verträgen bist du auf der sicheren Seite, ganz gleich, wie sich dein Leben entwickelt.
Solche Klauseln stehen in keinem Rating und in keinem Preisvergleich. Sie stecken im Bedingungswerk – und ändern sich auch immer wieder. Genau deshalb reicht ein Blick auf den Beitrag nicht aus. Ich schaue mir für dich an, wie der jeweilige Tarif diese Meldepflichten regelt, bevor du unterschreibst.
Wie gehe ich bei deinem Vertrag vor?
- Anbieterneutral vergleichen: Ich bin an keine Gesellschaft gebunden und sortiere den Markt nach dem, was zu dir passt – nicht nach Provision.
- Das Kleingedruckte lesen: Meldepflichten, Nachversicherungsgarantien, Nachweisregeln – ich prüfe die Punkte, die im Leistungsfall wirklich zählen.
- Gesundheitsfragen sauber klären: Vor dem Antrag frage ich – wenn sinnvoll – anonym bei den Versicherern an. So weißt du vorab, woran du bist, ohne dass ein abgelehnter Antrag deine Chancen verschlechtert.
So bekommst du am Ende nicht nur einen günstigen Beitrag, sondern einen Vertrag, der im Ernstfall wirklich für dich da ist. Und genau darauf kommt es an.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn ich nach dem Abschluss wieder rauche?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei manchen Tarifen ist ein Wechsel vom Nichtraucher zum Raucher eine meldepflichtige Gefahrerhöhung – dann musst du es anzeigen. Andere Tarife verzichten ausdrücklich darauf. Welche Regel in deinem Vertrag steht, prüfe ich vor dem Abschluss mit dir.
Ab wann gelte ich als Nichtraucher?
Je nach Anbieter musst du in den letzten 12 Monaten oder in den letzten 10 Jahren rauchfrei gewesen sein. Gemeint ist meist jede Form der Nikotinaufnahme, also auch E-Zigarette, Snus oder Wasserpfeife.
Zählt die E-Zigarette auch als Rauchen?
In den meisten Bedingungen ja, sobald Nikotin im Spiel ist. Weil die Formulierungen sich unterscheiden, lohnt sich hier der genaue Blick in den jeweiligen Tarif – im Zweifel frage ich direkt beim Versicherer nach.
Lohnt sich der Nichtrauchertarif wirklich?
In aller Regel ja – der Beitragsunterschied ist erheblich. Voraussetzung ist nur, dass du die Nichtraucher-Regel des jeweiligen Tarifs erfüllst und ehrlich beantwortest. Alles andere kann sich im Leistungsfall rächen.
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