Versicherungslexikon

Versicherungsbegriffe einfach erklärt

Neuwert oder Zeitwert? Was ist eine Hauptfälligkeit, was eine Obliegenheit? Hier findest du die wichtigsten Begriffe rund um deine Versicherungen – kurz, verständlich und ohne Kleingedrucktes. Tipp: einfach suchen oder über die Buchstaben filtern.

Zu deiner Suche gibt es noch keinen Eintrag. Frag mich einfach – ich erkläre dir den Begriff persönlich und nehme ihn ins Lexikon auf.

Grundlagen & Vertrag 0

Ausschluss

Ein Ausschluss beschreibt, was trotz bestehender Versicherung nicht versichert ist. Ausschlüsse zeigen dir die Grenzen deines Schutzes und sind oft wichtiger als jede Werbeaussage. Besonders verbreitet sind sie bei Vorsatz, Krieg, Verschleiß, bekannten Vorschäden oder bestimmten Cyberereignissen. Beispiel: Eine Kaskoversicherung zahlt in der Regel nicht für normalen Verschleiß an Bremsen oder Reifen. Verwandt: Versicherungsfall, Obliegenheit, Versicherungsvertrag.

Beitrag (Prämie)

Der Beitrag – oft auch Prämie genannt – ist der Preis, den du für deinen Versicherungsschutz zahlst. Im Gegenzug übernimmt der Versicherer das vereinbarte Risiko. Wie hoch dein Beitrag ausfällt, hängt unter anderem von der Versicherungssumme, dem gewählten Leistungsumfang und einer eventuellen Selbstbeteiligung ab. Beispiel: Eine höhere Selbstbeteiligung kann deinen Beitrag senken, erhöht aber dein eigenes Kostenrisiko im Schadenfall. Verwandt: Selbstbeteiligung, Beitragsanpassung, Versicherungssumme.

Beitragsanpassung

Eine Beitragsanpassung bedeutet, dass der Versicherer deinen Beitrag während der Vertragslaufzeit verändert – meist erhöht. Gründe können steigende Kosten, eine veränderte Schaden- oder Risikolage oder gesetzlich geregelte Auslöser sein, etwa in der privaten Krankenversicherung. Wird dein Beitrag erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, hast du häufig ein Sonderkündigungsrecht. Beispiel: Steigt dein Kfz-Beitrag durch eine neue Typklasse, kannst du den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Verwandt: Beitrag (Prämie), Sonderkündigungsrecht, private Krankenversicherung.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den der Versicherer in einem Versicherungsfall zahlt. Gerade in Haftpflichtversicherungen ist eine ausreichend hohe Deckungssumme wichtig, weil Personen-, Sach- und Vermögensschäden schnell sehr teuer werden können. Beispiel: Verursacht ein Radfahrer einen Unfall mit dauerhaften Personenschäden, können Behandlung, Verdienstausfall und Rentenzahlungen zusammen Millionenbeträge erreichen. Verwandt: Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Versicherungssumme.

Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig bei mehreren Versicherern versichert ist. Im Schadenfall bekommst du deinen Schaden trotzdem nur einmal ersetzt – doppelt zahlst du also Beitrag, ohne doppelten Schutz zu haben. Typisch wird das beim Zusammenziehen, wenn beide Partner eine eigene Hausratversicherung mitbringen. Beispiel: Ziehen zwei Personen zusammen, reicht in der Regel ein Vertrag; der jüngere kann oft beendet werden. Mehr dazu: Hausratversicherung beim Zusammenziehen. Verwandt: Subsidiarität, Hausrat, Sonderkündigungsrecht.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand besonders unvorsichtig handelt und naheliegende Sorgfaltspflichten deutlich missachtet. In vielen modernen Sachversicherungen wird ganz oder teilweise auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet – das ist ein wichtiger Leistungsunterschied zwischen Tarifen. Beispiel: Eine unbeaufsichtigte Kerze verursacht einen Wohnungsbrand. Je nach Vertrag kann der Versicherer kürzen oder bei entsprechendem Einschluss voll zahlen. Verwandt: Obliegenheit, Regress, Ausschluss.

Hauptfälligkeit

Die Hauptfälligkeit ist der jährlich wiederkehrende Stichtag, an dem dein Beitrag fällig wird und sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert. Sie ist wichtig für Kündigungsfristen: Viele Verträge müssen einige Wochen vor diesem Termin gekündigt werden, sonst laufen sie weiter. Beispiel: Bei einer Kfz-Versicherung mit Hauptfälligkeit zum 1. Januar musst du meist bis Ende November kündigen. Verwandt: Versicherungsjahr, Sonderkündigungsrecht, Beitrag (Prämie).

Kulanz

Von Kulanz spricht man, wenn der Versicherer freiwillig leistet, obwohl er nach den Vertragsbedingungen nicht oder nicht in vollem Umfang zahlen müsste. Auf Kulanz hast du keinen Rechtsanspruch – sie ist ein Entgegenkommen im Einzelfall und ersetzt deshalb keinen sauber vereinbarten Versicherungsschutz. Beispiel: Liegt ein Schaden knapp außerhalb der Bedingungen, reguliert ein Versicherer ihn manchmal trotzdem aus Kulanz. Verlassen solltest du dich darauf aber nicht. Verwandt: Versicherungsfall, Ausschluss, Obliegenheit.

Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine Verhaltenspflicht aus deinem Versicherungsvertrag. Wer sie verletzt, riskiert Leistungskürzungen oder sogar den vollständigen Verlust des Anspruchs. Obliegenheiten gelten vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit und im Schadenfall – dazu zählen richtige Angaben, rechtzeitige Schadenmeldung und das Vermeiden weiterer Schäden. Beispiel: Nach einem Leitungswasserschaden solltest du den Schaden schnell melden und das Wasser abdrehen, um Folgeschäden zu verhindern. Verwandt: Vorvertragliche Anzeigepflicht, Grobe Fahrlässigkeit, Versicherungsfall.

Regress

Von Regress spricht man, wenn ein Versicherer einen gezahlten Schaden ganz oder teilweise von einem Verursacher zurückfordert. Der Versicherer reguliert also zunächst gegenüber dem Geschädigten und holt sich das Geld anschließend beim Verantwortlichen wieder. Das kann auch dich treffen, etwa wenn du eine Obliegenheit verletzt oder grob fahrlässig gehandelt hast. Beispiel: Verursachst du als Kfz-Fahrer alkoholisiert einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht dem Opfer, kann aber bei dir Regress nehmen. Verwandt: Grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheit, Kfz-Haftpflicht.

Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)

Die Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – ist der Betrag, den du im Schadenfall selbst trägst. Eine höhere Selbstbeteiligung kann deinen Beitrag senken, erhöht aber dein eigenes Kostenrisiko. Verbreitet ist sie in Kfz-Kasko, Wohngebäude, Rechtsschutz, der privaten Krankenversicherung und Gewerbeversicherungen. Beispiel: Bei 500 Euro Selbstbeteiligung und einem Kaskoschaden von 2.000 Euro übernimmt der Versicherer rechnerisch 1.500 Euro. Verwandt: Beitrag (Prämie), Teilkasko, Vollkasko.

Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, deinen Vertrag außerhalb der normalen Fristen zu beenden, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Klassische Auslöser sind eine Beitragserhöhung ohne mehr Leistung, ein regulierter Schadenfall oder bestimmte Vertragsänderungen. Wichtig sind die kurzen Fristen, die ab Kenntnis des Ereignisses laufen. Beispiel: Nach einem Schaden in der Kfz-Versicherung können sowohl du als auch der Versicherer den Vertrag oft innerhalb eines Monats kündigen. Verwandt: Beitragsanpassung, Hauptfälligkeit, Versicherungsfall.

Subsidiarität

Subsidiarität bedeutet, dass eine Versicherung nur nachrangig leistet – also erst dann, wenn keine andere Versicherung für den Schaden eintritt. Solche Subsidiaritätsklauseln verhindern, dass du denselben Schaden doppelt ersetzt bekommst, und regeln, welcher Vertrag bei einer Doppelversicherung zuerst zahlt. Beispiel: Greift für einen Schaden eine spezielle Police, kann ein anderer Vertrag mit Subsidiaritätsklausel zurücktreten und nur den Rest übernehmen. Verwandt: Doppelversicherung, Versicherungsfall, Deckungssumme.

Unterversicherung

Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das kann dazu führen, dass deine Entschädigung im Schadenfall nur anteilig gezahlt wird – auch bei kleinen Schäden. Deshalb sind eine richtige Wertermittlung und ein Unterversicherungsverzicht wichtige Qualitätsmerkmale. Beispiel: Dein Hausrat ist 100.000 Euro wert, versichert sind aber nur 50.000 Euro. Bei einem Teilschaden von 10.000 Euro könnte der Versicherer wegen Unterversicherung kürzen. Verwandt: Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht, Hausrat.

Unterversicherungsverzicht

Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen darauf, dir im Schadenfall eine Unterversicherung anzurechnen. Das ist für dich wertvoll, weil es Streit im Schadenfall vermeidet. Häufig gelten dafür Mindestversicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche oder besondere Bewertungsmodelle. Beispiel: Wird die Hausratversicherung nach einem anerkannten Quadratmetermodell abgeschlossen, kann der Versicherer auf die Unterversicherungsprüfung verzichten und den Schaden bis zur Versicherungssumme voll zahlen. Verwandt: Unterversicherung, Versicherungssumme, Hausrat.

Versicherte Person

Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben, Gesundheit, Arbeitskraft oder Risiko im Vertrag abgesichert ist. Besonders in Personenversicherungen ist diese Rolle zentral und sollte klar vom Versicherungsnehmer getrennt werden. In Gruppenverträgen können auch mehrere Personen versichert sein. Beispiel: Schließt ein Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung ab, ist das Unternehmen Versicherungsnehmer, während die Mitarbeitenden die versicherten Personen sind. Verwandt: Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Berufsunfähigkeit.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist das Ereignis, bei dem dein Versicherungsschutz ausgelöst wird. Was genau dazu zählt, steht in den Bedingungen und ist je nach Sparte verschieden: ein Schadenereignis, eine Krankheit, Berufsunfähigkeit, Tod, Pflegebedürftigkeit oder ein Rechtsverstoß. Beispiel: In der Hausratversicherung kann ein Einbruchdiebstahl der Versicherungsfall sein, in der Berufsunfähigkeitsversicherung die bedingungsgemäß festgestellte Berufsunfähigkeit. Verwandt: Versicherungsvertrag, Ausschluss, Obliegenheit.

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr ist der jährliche Zeitraum, auf den sich Beitrag, Vertragsverlängerung und viele Fristen beziehen. Es beginnt meist mit dem Vertragsbeginn oder zur Hauptfälligkeit und endet ein Jahr später. Für dich ist das wichtig, weil sich daran Kündigungsfristen und die automatische Verlängerung orientieren. Beispiel: Beginnt dein Vertrag am 1. April, läuft dein Versicherungsjahr bis zum 31. März des Folgejahres. Verwandt: Hauptfälligkeit, Beitrag (Prämie), Versicherungsvertrag.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist die Person oder Firma, die den Versicherungsvertrag abschließt und grundsätzlich die Beiträge zahlt. Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler und Begünstigter können identisch sein, müssen es aber nicht – das ist besonders bei Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kfz- und betrieblichen Policen wichtig. Beispiel: Bei einer Kfz-Versicherung kann der Vater Versicherungsnehmer sein, während das Kind Halter oder Fahrer ist. Verwandt: Versicherte Person, Versicherungsvertrag, Beitrag (Prämie).

Versicherungsschein (Police)

Der Versicherungsschein – oft Police genannt – ist deine Vertragsurkunde. Er zeigt, was versichert ist, wer beteiligt ist und welche Eckdaten gelten. Die Police allein reicht aber nicht immer zur vollständigen Prüfung: Entscheidend sind zusätzlich die Versicherungsbedingungen, Klauseln und Nachträge. Beispiel: In der Wohngebäudeversicherung stehen in der Police Versicherungssumme, Objektadresse und Selbstbeteiligung; ob Rückstau versichert ist, ergibt sich oft erst aus den Bedingungen. Verwandt: Versicherungsvertrag, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Wert, bis zu dem eine Sachversicherung leistet. Sie sollte zum tatsächlichen Risiko passen: Ist sie zu niedrig, droht Unterversicherung; ist sie deutlich zu hoch, zahlst du möglicherweise unnötig viel Beitrag. Beispiel: Ein Haushalt mit hochwertiger Einrichtung, Fahrrädern und Technik kann schnell mehr wert sein, als eine alte pauschale Versicherungssumme vermuten lässt. Verwandt: Unterversicherung, Unterversicherungsverzicht, Deckungssumme.

Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist die rechtliche Vereinbarung zwischen dir und dem Versicherer: Der Versicherer übernimmt ein bestimmtes Risiko, du zahlst dafür einen Beitrag. Wichtig ist, dass nicht die Werbung entscheidet, sondern der konkrete Vertrag mit Versicherungsschein, Bedingungen, Nachträgen und vereinbarten Klauseln. Gerade bei älteren Verträgen können Formulierungen anders sein als in heutigen Tarifen. Verwandt: Versicherungsschein (Police), Obliegenheit, Versicherungsfall.

Vorläufige Deckung

Die vorläufige Deckung ist ein vorgezogener Versicherungsschutz, der schon gilt, bevor der eigentliche Vertrag endgültig zustande gekommen ist. So bist du in der Zwischenzeit bereits abgesichert. Besonders bekannt ist das aus der Kfz-Versicherung, wo die elektronische Versicherungsbestätigung den sofortigen Schutz für die Zulassung ermöglicht. Beispiel: Mit der vorläufigen Deckung kannst du dein Auto anmelden und fahren, obwohl der Vertrag noch endgültig policiert wird. Verwandt: Versicherungsvertrag, Kfz-Haftpflicht, Versicherungsfall.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet, dass du vor Vertragsabschluss die Fragen des Versicherers richtig und vollständig beantworten musst. Besonders relevant ist das bei Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Krankenversicherungen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, ihn anpasst, kündigt oder im Leistungsfall nicht zahlt. Beispiel: Wer bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Rückenbeschwerden gefragt wird und eine laufende Behandlung verschweigt, setzt den späteren Anspruch aufs Spiel. Verwandt: Obliegenheit, Berufsunfähigkeit, Versicherungsvertrag.

Wartezeit (Karenzzeit)

Eine Wartezeit – auch Karenzzeit genannt – ist ein Zeitraum am Anfang eines Vertrags, in dem noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden. Sie soll verhindern, dass Verträge erst kurz vor einem bereits absehbaren Leistungsfall abgeschlossen werden. Wartezeiten sind vor allem in der Kranken-, Zahnzusatz- und Pflegeversicherung verbreitet. Beispiel: Bei einer Zahnzusatzversicherung mit acht Monaten Wartezeit werden Behandlungen, die in dieser Zeit beginnen, oft noch nicht erstattet. Verwandt: Versicherungsfall, Vorvertragliche Anzeigepflicht, private Krankenversicherung.

Hausrat, Haftpflicht & Wohnen 0

Außenversicherung

Die Außenversicherung erweitert deinen Hausratschutz vorübergehend auf Sachen, die sich außerhalb deiner Wohnung befinden – etwa auf Reisen, im Studium oder bei einem Klinikaufenthalt. Meist gelten dabei zeitliche Grenzen und eine begrenzte Höhe, oft als Anteil deiner Versicherungssumme. Beispiel: Wird dein Laptop aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen, kann die Außenversicherung greifen – abhängig von Bedingungen und Sicherung. Sie ist Teil der Hausratversicherung und nicht mit einer weltweiten Allgefahrendeckung gleichzusetzen.

Deliktunfähige Kinder

Kleine Kinder gelten rechtlich als deliktunfähig: Bis zu einem bestimmten Alter (im Straßenverkehr meist bis 10, sonst bis 7 Jahre) haften sie nicht für Schäden, die sie anrichten. Hast du deine Aufsichtspflicht erfüllt, musst auch du als Elternteil nicht zahlen – der Geschädigte bleibt dann oft auf seinem Schaden sitzen. Gute Tarife der Privathaftpflicht schließen Schäden durch deliktunfähige Kinder trotzdem freiwillig mit ein. Beispiel: Dein vierjähriges Kind zerkratzt ein geparktes Auto – mit diesem Einschluss kann deine Privathaftpflicht den Schaden ersetzen, obwohl keine gesetzliche Haftung besteht.

Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl ist eine der wichtigsten versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Versichert ist in der Regel, wenn jemand in deine Wohnung einbricht, einsteigt, sie mit falschen Schlüsseln öffnet oder dort verborgen bleibt und Sachen stiehlt. Für die Leistung kommt es darauf an, dass Einbruchspuren erkennbar sind und du die Obliegenheiten erfüllst, etwa Türen und Fenster ordentlich zu verschließen. Für Wertsachen gelten häufig besondere Entschädigungsgrenzen.

Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben. In Wohngebäude– und Hausratversicherung sind sie meist nicht automatisch enthalten, sondern müssen als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden. Gerade Starkregen kann auch weit weg von Flüssen hohe Schäden verursachen. Beispiel: Läuft nach Starkregen Wasser über die Lichtschächte in deinen Keller, entstehen ohne Elementarbaustein und passenden Rückstauschutz schnell Deckungslücken.

Fahrraddiebstahl

Der Diebstahl deines Fahrrads oder E-Bikes lässt sich über die Hausratversicherung absichern – meist als Zusatzbaustein mit einer eigenen Entschädigungsgrenze, oft als Prozentsatz deiner Versicherungssumme. Wird das Rad einfach unterwegs gestohlen (einfacher Diebstahl), ist das nur mit ausdrücklichem Einschluss versichert; Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Raum ist dagegen oft enthalten. Achte auf Bedingungen wie eine sichere Schlossart und mögliche Nachtzeitklauseln, denn das sind typische Obliegenheiten.

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung hilft dir, wenn dir jemand einen Schaden zufügt, selbst aber nicht zahlen kann und keine eigene Haftpflicht hat. Deine eigene Privathaftpflicht springt dann sozusagen für den zahlungsunfähigen Schädiger ein. Oft gelten Voraussetzungen wie ein rechtskräftiger Titel, eine Mindestschadenhöhe oder eine erfolglose Zwangsvollstreckung. Beispiel: Ein unversicherter Radfahrer verletzt dich schwer und kann finanziell nicht leisten – über die Forderungsausfalldeckung deiner Privathaftpflicht kannst du unter diesen Bedingungen trotzdem Ersatz bekommen.

Gefälligkeitsschäden

Hilfst du jemandem aus Gefälligkeit und richtest dabei einen Schaden an, besteht rechtlich oft gar keine Haftung – Gerichte werten reine Freundschaftsdienste häufig als stillschweigenden Haftungsverzicht. Ohne besonderen Einschluss würde deine Haftpflicht dann nicht zahlen, und du müsstest aus Anstand selbst aufkommen. Gute Tarife der Privathaftpflicht versichern Gefälligkeitsschäden deshalb freiwillig mit. Beispiel: Du hilfst beim Umzug und lässt den teuren Fernseher eines Freundes fallen – mit diesem Einschluss kann deine Privathaftpflicht den Schaden ersetzen.

Glasversicherung

Die Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Glas – etwa an Fensterscheiben, Türen, Glastischen oder dem Ceranfeld deines Herds. Sie lässt sich als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder zur Wohngebäudeversicherung abschließen. Wichtig ist die Abgrenzung: Gebäudeverglasung gehört zum Gebäude, Mobiliarglas zum Hausrat. Versichert ist der reine Glasbruch, nicht aber bloße Kratzer oder Schäden an der Oberfläche. Beispiel: Springt deine Cerankochfläche durch einen heruntergefallenen Topf, kann die Glasversicherung die neue Platte bezahlen.

Gleitender Neuwert

Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass die Versicherungssumme deiner Wohngebäudeversicherung automatisch an steigende Baukosten angepasst wird. Ziel ist, dass ein zerstörtes Gebäude jederzeit zum heutigen ortsüblichen Neubauwert wiederhergestellt werden kann. Grundlage sind der Wert 1914, der Baupreisindex und ein jährlicher Anpassungsfaktor. Steigen Baukosten und Löhne, erhöht sich dein Versicherungswert mit – das beugt Unterversicherung vor.

Hausrat

Als Hausrat gilt alles, was du bei einem Umzug grundsätzlich mitnehmen würdest: Möbel, Kleidung, Technik, Haushaltsgeräte und Vorräte. Die Hausratversicherung schützt diese beweglichen Sachen vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Sturm und Hagel; Elementarschäden musst du oft zusätzlich einschließen. Ersetzt wird in der Regel zum Neuwert. Damit die Summe zum tatsächlichen Wert passt und keine Unterversicherung droht, lohnt sich der Hausrat-Check.

Leitungswasser

Leitungswasser ist eine der häufigsten versicherten Gefahren in Hausrat– und Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Leitungen oder angeschlossenen Geräten wie Waschmaschine oder Heizung austritt. Nicht gemeint ist Wasser von außen wie bei Überschwemmung – das fällt unter Elementarschäden. Beispiel: Platzt eine Leitung in der Wand und durchnässt Wände und Möbel, kannst du den Schaden melden – wichtig ist, dass du als Obliegenheit das Wasser schnell abdrehst und größere Folgeschäden verhinderst.

Mietsachschäden

Mietsachschäden sind Schäden, die du an gemieteten Räumen oder Sachen verursachst – etwa in deiner Mietwohnung, im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung. In der Privathaftpflicht sind solche Schäden an unbeweglichen Teilen der Mietsache je nach Tarif unterschiedlich weit mitversichert; bewegliche Mietsachen und normale Abnutzung sind oft ausgeschlossen. Beispiel: Beim Umzug zerkratzt du eine Tür in der Mietwohnung – ob und wie viel deine Privathaftpflicht zahlt, hängt vom vereinbarten Umfang ab.

Neuwert

Neuwert bedeutet: Ersetzt wird der Betrag, der nötig ist, um eine gleichartige neue Sache zu kaufen. Für dich ist das meist günstiger als der Zeitwert, weil Alter und Abnutzung nicht pauschal abgezogen werden. Die Hausratversicherung arbeitet in der Regel mit Neuwertersatz. Beispiel: Wird dein fünf Jahre alter Esstisch durch Leitungswasser zerstört, geht es nicht um den Restwert, sondern um die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren neuen Tisches. Für ältere oder technische Geräte können in den Bedingungen Grenzen gelten.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du anderen im privaten Alltag schuldhaft einen Schaden zufügst. Sie gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen, weil gesetzliche Haftung der Höhe nach grundsätzlich unbegrenzt ist – achte deshalb auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Gute Tarife enthalten zusätzlich Bausteine wie Forderungsausfalldeckung, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden und deliktunfähige Kinder. Beispiel: Dein Kind fährt mit dem Rad gegen ein geparktes Auto – je nach Vertragsumfang reguliert die Privathaftpflicht den Schaden.

Rückstau

Rückstau entsteht, wenn Wasser aus der überlasteten Kanalisation zurück in dein Gebäude gedrückt wird. Rückstauschäden sind meist nur versichert, wenn der Elementarschutz eingeschlossen ist und technische Sicherungen wie eine Rückstauklappe vorhanden und gewartet sind – das ist eine wichtige Obliegenheit. Beispiel: Bei Starkregen drückt Abwasser durch einen Bodenablauf in deinen Keller; der Versicherer prüft dann, ob Rückstau versichert und die Rückstausicherung ordnungsgemäß war. Abgesichert wird das über die Wohngebäudeversicherung oder den Hausrat.

Schlüsselverlust

Verlierst du einen fremden Schlüssel, für den du verantwortlich bist, kann das richtig teuer werden – vor allem, wenn dadurch eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss. Gute Tarife der Privathaftpflicht versichern den Verlust fremder, beruflicher oder gemeinschaftlicher Schlüssel als Zusatzbaustein bis zu einer vereinbarten Summe. Beispiel: Du verlierst den Generalschlüssel deines Mietshauses, die Schließanlage muss erneuert werden – mit diesem Einschluss kann deine Privathaftpflicht die Kosten übernehmen.

Tierhalterhaftpflicht

Als Halter bestimmter Tiere – vor allem Hunde und Pferde – haftest du für Schäden, die dein Tier anrichtet, oft sogar ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung). Deshalb sind diese Tiere nicht über die normale Privathaftpflicht abgedeckt, sondern brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Kleintiere wie Katzen sind dagegen meist in der Privathaftpflicht mitversichert. Beispiel: Dein Hund läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall – die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Überspannungsschäden

Überspannungsschäden entstehen, wenn durch einen Blitzeinschlag in der Nähe oder durch Schwankungen im Stromnetz eine zu hohe Spannung deine elektrischen Geräte zerstört. Anders als beim direkten Blitzschlag schlägt der Blitz hier nicht direkt ein, sondern wirkt indirekt über das Netz. In Hausrat– und Wohngebäudeversicherung sind solche Schäden oft nur mit eigenem Einschluss versichert. Beispiel: Ein Blitz schlägt beim Nachbarn ein, die Überspannung legt deinen Fernseher und Router lahm – mit dem Baustein ersetzt die Hausratversicherung die Geräte.

Versicherungsort

Der Versicherungsort ist die im Vertrag genannte Wohnung oder Adresse, an der dein Hausrat geschützt ist – in der Regel deine im Versicherungsschein eingetragene Wohnung samt zugehöriger Räume. Außerhalb davon greift nur die Außenversicherung in begrenztem Umfang. Bei einem Umzug verlagert sich der Versicherungsort, das solltest du deinem Versicherer melden, da hier oft eine Obliegenheit besteht. Worauf du beim Zusammenlegen zweier Haushalte achten solltest, erklärt der Ratgeber Hausratversicherung beim Zusammenziehen.

Wert 1914

Der Wert 1914 ist ein Rechenwert in Goldmark, mit dem die passende Versicherungssumme in der gleitenden Neuwertversicherung ermittelt wird. Er macht Baupreise über lange Zeiträume vergleichbar. Für dich ist nicht die historische Zahl wichtig, sondern dass dein Gebäude über den gleitenden Neuwert heute ausreichend zum Wiederaufbauwert versichert ist. Beispiel: Ein Haus wird mit einem Wert 1914 von 34.000 Mark geführt; über den Anpassungsfaktor entsteht daraus der aktuelle Versicherungswert. Wird der Wert nicht gepflegt, droht Unterversicherung – relevant in der Wohngebäudeversicherung.

Wertsachen

Wertsachen sind besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld, Urkunden, Edelmetalle oder hochwertige Sammlungen. In der Hausratversicherung gelten für sie häufig eigene Entschädigungsgrenzen und besondere Aufbewahrungsvorschriften – im Wertschutzschrank ist oft mehr versichert als im offenen Schrank. Beispiel: Goldmünzen im Schrank werden im Einbruchfall anders behandelt als in einem anerkannten Tresor. Wenn deine Wertsachen viel wert sind, lohnt ein Blick auf die Summe, damit keine Unterversicherung entsteht – etwa über den Hausrat-Check.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Haus, fest verbaute Bestandteile und je nach Vertrag weitere Grundstücksbestandteile. Typische versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch sind oft nur mit zusätzlichem Baustein versichert. Die Summe wird meist über den gleitenden Neuwert und den Wert 1914 ermittelt. Beispiel: Deckt ein Sturm Teile des Dachs ab, kann die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten übernehmen.

Zeitwert

Der Zeitwert ist der Wert, den eine Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte – vom Neupreis werden Alter, Abnutzung und Gebrauch abgezogen. Das ist für dich meist ungünstiger als der Neuwert. Wichtig: Eine gesetzliche Haftpflicht ersetzt fremde Schäden grundsätzlich nur zum Zeitwert, nicht zum Neuwert. Beispiel: Dein Nachbar wirft versehentlich deinen vier Jahre alten Fernseher um – seine Privathaftpflicht zahlt nur den Gebrauchtwert, während deine eigene Hausratversicherung bei einem versicherten Schaden den Neuwert erstatten würde.

Kfz-Versicherung 0

eVB-Nummer

Die eVB-Nummer ist deine elektronische Versicherungsbestätigung – ein siebenstelliger Code, den dir dein Kfz-Versicherer nennt. Ohne diese Nummer kannst du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle nicht anmelden, denn sie belegt, dass für dein Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Beispiel: Du kaufst ein Auto, holst dir vorab die eVB-Nummer und legst sie bei der Zulassung vor. Mehr dazu auf der Seite zur eVB-Nummer.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung schließt bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den deine Vollkasko bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt, und der noch offenen Restschuld beim Leasinggeber oder der Bank. Ohne diese Deckung bleibst du im Ernstfall womöglich auf einer Differenz sitzen. Beispiel: Dein Leasingwagen wird gestohlen, der Wiederbeschaffungswert liegt unter deiner Restschuld – die GAP-Deckung übernimmt den Unterschied.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die du mit deinem Auto anderen zufügst – also Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Deine eigenen Schäden am eigenen Wagen deckt sie dagegen nicht, dafür gibt es Teilkasko oder Vollkasko. Wie hoch dein Beitrag ist, hängt unter anderem von Schadenfreiheitsklasse, Typklasse und Regionalklasse ab. Einen Überblick findest du auf der Seite zur Kfz-Versicherung.

Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt dir, ein Fahrzeug für eine kurze, befristete Zeit zu bewegen – etwa für eine Überführungs- oder Probefahrt oder zur Hauptuntersuchung. Es ist am gelben Rand erkennbar und nur wenige Tage gültig. Auch dafür brauchst du eine Versicherungsbestätigung, ähnlich der eVB-Nummer, die den Haftpflichtschutz nachweist. Beispiel: Du kaufst ein Auto in einer anderen Stadt und fährst es mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist ein Zusatzschutz für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie hebt die oft niedrigen Haftpflicht-Deckungssummen des ausländischen Mietvertrags auf das gewohnte deutsche Niveau an. Trotz des Namens gilt sie nicht nur auf Mallorca, sondern meist europaweit. Beispiel: Du verursachst mit einem Mietwagen im Urlaub einen Unfall – die Mallorca-Police springt für die Differenz ein, wenn die Deckung des Mietvertrags nicht ausreicht. Sie ist häufig schon in der Kfz-Haftpflichtversicherung deines eigenen Autos enthalten.

Marderbiss / Tierbissfolgeschäden

Ein Marder kann unter der Motorhaube Kabel, Schläuche und Dämmung durchbeißen. Schäden durch Marderbiss sind grundsätzlich in der Teilkasko versichert. Wichtig ist der Unterschied zwischen dem reinen Bissschaden und den oft viel teureren Folgeschäden: Wird der Motor durch einen durchgebissenen Schlauch beschädigt, zahlen das nur Tarife, die solche Tierbissfolgeschäden ausdrücklich einschließen. Beispiel: Ein angebissener Kühlschlauch führt zum Motorschaden – ohne Folgeschaden-Einschluss bleibst du auf den Reparaturkosten sitzen.

Rabattschutz (Rabattretter)

Der Rabattschutz – auch Rabattretter genannt – ist ein kostenpflichtiger Zusatz, der verhindert, dass du nach einem einzelnen gemeldeten Schaden in deiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wirst. Du behältst also deinen günstigen Beitrag, obwohl der Schaden reguliert wurde – quasi ein Freischuss pro Jahr. Beispiel: Du baust einen selbstverschuldeten Unfall, der Versicherer zahlt, deine SF-Klasse bleibt dank Rabattschutz aber stabil. Ohne diesen Schutz käme es zur Rückstufung.

Regionalklasse

Die Regionalklasse bildet ab, wie sich Unfälle und Schäden in deinem Zulassungsbezirk im Vergleich entwickeln. Wohnst du in einer Region mit vielen Schäden, fällt dein Beitrag tendenziell höher aus als in einer schadenarmen Gegend. Sie ist neben der Typklasse einer der Faktoren, die deinen Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitbestimmen. Beispiel: Ziehst du in einen Bezirk mit besserer Schadenbilanz um, kann sich dein Beitrag verändern.

Rückstufung

Meldest du einen selbstverschuldeten Schaden und reguliert ihn der Versicherer, wirst du im Folgejahr in deiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft – dein Beitrag steigt dann. Wie stark die Rückstufung ausfällt, hängt vom Tarif ab. Ein Rabattschutz kann eine Rückstufung nach einem Schaden vermeiden. Beispiel: Nach einem Kaskoschaden lohnt es sich manchmal, einen kleinen Schaden selbst zu zahlen, statt ihn zu melden und die Rückstufung in Kauf zu nehmen.

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) spiegelt deine unfallfreien Jahre wider. Je länger du schadenfrei fährst, desto höher die Klasse und desto günstiger dein Beitrag in Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko. Nach einem gemeldeten Schaden kommt es in der Regel zur Rückstufung in eine schlechtere Klasse – es sei denn, du hast einen Rabattschutz vereinbart. Beispiel: Wer zehn Jahre unfallfrei fährt, zahlt oft nur noch einen kleinen Anteil des Grundbeitrags.

Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief hilft dir bei Panne, Unfall oder Diebstahl unterwegs – zum Beispiel mit Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergung, Ersatzfahrzeug oder Übernachtung. Er ähnelt den Leistungen eines Automobilclubs und lässt sich oft günstig zur Kfz-Versicherung dazubuchen. Beispiel: Bleibst du mit liegengebliebenem Auto auf der Autobahn stehen, organisiert und bezahlt der Schutzbrief den Pannendienst. Häufig gilt der Schutz auch im europäischen Ausland.

Teilkasko

Die Teilkasko deckt bestimmte Schäden an deinem eigenen Fahrzeug, die du nicht selbst beeinflussen kannst: typischerweise Brand und Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss, Wildunfälle sowie Diebstahl. Selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus sind dagegen nur in der Vollkasko versichert. Üblich ist eine Selbstbeteiligung, die du im Schadenfall selbst trägst. Beispiel: Ein Hagelsturm verbeult dein Dach – das übernimmt die Teilkasko.

Typklasse

Die Typklasse richtet sich nach dem Fahrzeugmodell und dessen Schaden- und Reparaturbilanz. Modelle, die häufig in Unfälle verwickelt sind oder teure Reparaturen verursachen, landen in höheren Typklassen und kosten mehr Beitrag. Zusammen mit der Regionalklasse beeinflusst sie deinen Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko. Beispiel: Zwei Personen mit gleicher SF-Klasse zahlen unterschiedlich viel, weil ihre Autos in verschiedene Typklassen fallen.

Vollkasko

Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden an deinem eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus durch Dritte. Sie ist vor allem bei neuen, finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sinnvoll. Üblich ist eine Selbstbeteiligung; ein gemeldeter Schaden kann zur Rückstufung führen. Beispiel: Du fährst beim Einparken gegen einen Pfeiler – diesen selbstverschuldeten Schaden zahlt nur die Vollkasko.

Werkstattbindung

Bei einem Tarif mit Werkstattbindung verpflichtest du dich, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Dafür bekommst du in der Regel einen Beitragsrabatt. Im Gegenzug verzichtest du auf die freie Werkstattwahl. Beispiel: Nach einem Kaskoschaden vermittelt dir der Versicherer eine seiner Partnerwerkstätten; suchst du dir selbst eine andere Werkstatt, kann das je nach Vertrag zu Abzügen führen. Die Werkstattbindung betrifft Schäden aus Teilkasko und Vollkasko.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du aufwenden müsstest, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko in der Regel diesen Wert – nicht den ursprünglichen Kaufpreis. Bei finanzierten oder geleasten Autos kann dadurch eine Lücke zur Restschuld entstehen, die eine GAP-Deckung schließt. Beispiel: Dein fünf Jahre altes Auto erleidet einen Totalschaden – ersetzt wird der heutige Gebrauchtwert eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Kranken & Pflege 0

Alterungsrückstellungen

Alterungsrückstellungen sind Beitragsanteile, die deine private Krankenversicherung in jungen Jahren zurücklegt, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern. Sie sollen dafür sorgen, dass dein Beitrag im Alter nicht allein wegen des höheren Erkrankungsrisikos stark ansteigt. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die nach dem Umlageprinzip arbeitet, baut die PKV so ein Polster auf. Beispiel: Ein Teil deines monatlichen PKV-Beitrags fließt nicht in laufende Kosten, sondern in dieses Polster.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten, die im Urlaub oder auf Reisen im Ausland entstehen – inklusive eines medizinisch sinnvollen Rücktransports nach Hause, den die gesetzliche Krankenkasse meist nicht zahlt. Sie ist oft schon für wenige Euro im Jahr zu haben und für jede Auslandsreise empfehlenswert. Beispiel: Du wirst im Urlaub krank und musst behandelt werden – die Police übernimmt die Kosten und organisiert bei Bedarf den Rücktransport. Mehr dazu auf der Seite zur Auslandskrankenversicherung.

Basistarif

Der Basistarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif der privaten Krankenversicherung, dessen Leistungen sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Jeder private Versicherer muss ihn anbieten und darf niemanden wegen Vorerkrankungen ablehnen oder Risikozuschläge verlangen. Er dient als Auffangoption, etwa wenn der reguläre Beitrag nicht mehr tragbar ist. Beispiel: Wer seinen bisherigen PKV-Tarif nicht mehr zahlen kann, hat über den Basistarif einen abgesicherten Mindestschutz.

Beihilfe

Die Beihilfe ist eine Unterstützung des Dienstherrn für Beamte und einige Gleichgestellte, die einen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt. Den verbleibenden Anteil deckst du in der Regel über eine ergänzende private Krankenversicherung ab, die genau auf deine Beihilfequote zugeschnitten ist. Beispiel: Übernimmt deine Beihilfe 50 Prozent deiner Behandlungskosten, versicherst du die restlichen 50 Prozent privat. So entsteht zusammen ein voller Krankenversicherungsschutz.

Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist eine Art Belohnung deiner privaten Krankenversicherung: Reichst du in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erstattet dir der Versicherer je nach Tarif einen Teil deiner gezahlten Beiträge zurück. Es kann sich daher lohnen, kleine Rechnungen selbst zu zahlen und auf die Erstattung zu verzichten. Beispiel: Statt eine kleine Rechnung einzureichen, behältst du deine Leistungsfreiheit und bekommst am Jahresende mehrere Monatsbeiträge zurück.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert den Großteil der Menschen in Deutschland ab. Sie arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip: Du zeigst deine Versichertenkarte, wirst behandelt, und der Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab – du musst nichts vorstrecken. Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, nicht nach deinem Gesundheitszustand, und Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können oft beitragsfrei mitversichert sein. Der Gegenentwurf ist die private Krankenversicherung, die nach dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert.

Kostenerstattungsprinzip

Beim Kostenerstattungsprinzip, das in der privaten Krankenversicherung üblich ist, bekommst du vom Arzt eine Rechnung, bezahlst sie zunächst selbst und reichst sie dann bei deinem Versicherer zur Erstattung ein. Das unterscheidet sich vom Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem der Arzt direkt mit der Kasse abrechnet. Beispiel: Nach dem Arztbesuch erhältst du eine Rechnung, überweist den Betrag, fotografierst die Rechnung und bekommst das Geld von deiner Versicherung zurück.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ersetzt dir Einkommen, das ausfällt, wenn du längere Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Es ist besonders für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten, aber auch für Angestellte, deren gesetzliches Krankengeld unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt. Die Höhe vereinbarst du passend zu deinem Einkommen. Beispiel: Bist du als Selbstständiger wochenlang krank, sichert das vereinbarte Krankentagegeld deine laufenden Kosten ab. Nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaustagegeld, das pro Klinikaufenthaltstag gezahlt wird.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die du erhältst, wenn du zu Hause von Angehörigen oder anderen privat organisierten Personen gepflegt wirst. Du kannst frei darüber verfügen, etwa um pflegende Angehörige zu unterstützen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Werden stattdessen ambulante Pflegedienste eingesetzt, gibt es Pflegesachleistungen; eine Kombination beider ist möglich. Mehr dazu auf der Seite zur Pflegeversicherung.

Pflegegrad

Der Pflegegrad gibt an, wie stark deine Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist, und entscheidet über die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade – von Grad 1 bei geringer Beeinträchtigung bis Grad 5 bei schwerster Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung erfolgt über eine Begutachtung. Davon hängen unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab. Weil die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur einen Teil der Kosten deckt, ist private Vorsorge ein Thema – mehr dazu zur Pflegeversicherung.

Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld ist eine private Zusatzabsicherung, die im Pflegefall einen vereinbarten Tagessatz auszahlt – egal, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, und frei verwendbar. Es schließt die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den oft deutlich höheren tatsächlichen Pflegekosten. Die Höhe der Auszahlung richtet sich meist nach dem Pflegegrad. Beispiel: Bei einem hohen Pflegegrad erhältst du den vollen vereinbarten Tagessatz, um Eigenanteile zu decken. Mehr dazu zur Pflegeversicherung.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung steht vor allem Selbstständigen, Beamten und Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze offen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach den vereinbarten Leistungen, deinem Eintrittsalter und deinem Gesundheitszustand. Sie arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip und bildet Alterungsrückstellungen für das Alter. Welcher Weg für dich passt, hängt von deiner Lebenssituation ab – mehr dazu zur privaten Krankenversicherung.

Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die oft begrenzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zahnersatz und übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten für Kronen, Implantate, Inlays oder professionelle Zahnreinigung. So musst du im Behandlungsfall weniger aus eigener Tasche zahlen. Beispiel: Bei einem teuren Implantat deckt die gesetzliche Kasse nur einen Festzuschuss – die Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Teil des verbleibenden Eigenanteils. Mehr dazu zur Zahnzusatzversicherung.

Leben, BU & Vorsorge 0

Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in älteren oder schwächeren BU-Verträgen, mit der dich der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen kann, den du theoretisch noch ausüben könntest – auch wenn du diesen Beruf tatsächlich gar nicht ausübst. Für dich ist das ungünstig, weil dann unter Umständen keine Rente fließt, obwohl du deinen eigentlichen Beruf nicht mehr machen kannst. Gute Bedingungen verzichten daher auf die abstrakte Verweisung. Beispiel: Eine Chirurgin kann nach einem Handzittern nicht mehr operieren – mit abstrakter Verweisung könnte der Versicherer sie auf eine Bürotätigkeit verweisen. Siehe auch Konkrete Verweisung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente.

Beitragsdynamik

Bei einer Beitragsdynamik steigen dein Beitrag und damit deine Leistung in regelmäßigen Schritten automatisch an, ohne dass du dafür erneut deine Gesundheit prüfen lassen musst. Das hilft dir, deine Absicherung gegen Inflation und steigende Lebenshaltungskosten anzupassen. Du kannst einer einzelnen Erhöhung in der Regel widersprechen, wenn sie gerade nicht passt. Beispiel: Deine BU-Rente wächst jährlich mit, damit sie auch in 20 Jahren noch deinen Lebensstandard trägt. Siehe auch Nachversicherungsgarantie und Versorgungslücke.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine vereinbarte monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Sie sichert damit deine Arbeitskraft ab – also die Grundlage deines Einkommens. Entscheidend für die Qualität sind unter anderem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, faire Gesundheitsfragen und eine Nachversicherungsgarantie. Beispiel: Wer als Handwerker wegen eines Rückenleidens nicht mehr arbeiten kann, erhält die vereinbarte Rente, auch wenn theoretisch ein Bürojob möglich wäre. Siehe auch Abstrakte Verweisung, Konkrete Verweisung und Erwerbsminderungsrente.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Bei der betrieblichen Altersversorgung baust du über deinen Arbeitgeber eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung auf. Sie kann vom Arbeitgeber finanziert sein, von dir über Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt oder gemischt. Wenn du selbst aus dem Bruttogehalt umwandelst, muss dein Arbeitgeber in der Regel einen Zuschuss leisten, weil er Sozialabgaben spart. Beispiel: Über eine Direktversicherung deines Betriebs sparst du monatlich aus dem Brutto und legst so eine zusätzliche Rente an. Siehe auch Entgeltumwandlung und Versorgungslücke.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht legt fest, wer im Leistungsfall das Geld aus deiner Lebensversicherung erhält. Es kann widerruflich gestaltet sein – dann kannst du den Begünstigten jederzeit ändern – oder unwiderruflich, was zusätzliche Sicherheit für den Begünstigten schafft. Ein veraltetes oder falsch gesetztes Bezugsrecht ist ein häufiger und teurer Praxisfehler, etwa nach einer Trennung. Beispiel: Bei einer Risikolebensversicherung kannst du deinen Partner als bezugsberechtigt einsetzen, damit im Todesfall das Geld direkt an ihn fließt. Siehe auch Risikolebensversicherung, Private Rentenversicherung und Versicherte Person.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts und lässt ihn stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Weil die Beiträge aus dem Brutto stammen, sparst du zunächst Steuern und Sozialabgaben – im Gegenzug fallen die späteren Leistungen unter die nachgelagerte Besteuerung. In der Regel muss dein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, da auch er Sozialabgaben spart. Beispiel: Du wandelst monatlich einen festen Betrag um, dein Arbeitgeber legt einen Zuschuss obendrauf. Siehe auch Betriebliche Altersversorgung (bAV) und Versorgungslücke.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders als bei der Berufsunfähigkeit zählt hier nicht dein erlernter Beruf, sondern ob du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch irgendeine Tätigkeit ausüben kannst. Kannst du noch mehrere Stunden täglich arbeiten – egal in welchem Job –, fällt die Rente gering aus oder entfällt ganz. Deshalb reicht sie für die meisten als alleinige Absicherung nicht aus. Beispiel: Eine Chirurgin, die nicht mehr operieren kann, aber noch am Schreibtisch tätig sein könnte, erhält oft keine volle staatliche Rente. Siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung und Versorgungslücke.

Garantiezins (Höchstrechnungszins)

Der Garantiezins, korrekt Höchstrechnungszins genannt, ist der Zinssatz, den ein Lebensversicherer dir für deine Sparanteile über die Laufzeit maximal fest zusichern darf. Er wird staatlich festgelegt, damit Versicherer sich bei ihren Garantien nicht übernehmen. Wichtig: Der Zins gilt nicht für deinen ganzen Beitrag, sondern nur für den Sparanteil, der nach Abzug von Kosten und Risikoschutz übrig bleibt. Was der Versicherer darüber hinaus erwirtschaftet, kommt über die Überschussbeteiligung obendrauf. Siehe auch Überschussbeteiligung und Private Rentenversicherung.

Gesundheitsprüfung

Bei der Gesundheitsprüfung stellt dir der Versicherer vor Vertragsabschluss Fragen zu deinem Gesundheitszustand, etwa zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenten. Anhand deiner Antworten entscheidet er über Annahme, Beitrag oder mögliche Ausschlüsse. Du musst alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, sonst riskierst du im Leistungsfall deinen Anspruch. Sie ist besonders wichtig bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Krankenversicherungen. Siehe auch Vorvertragliche Anzeigepflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung und Nachversicherungsgarantie.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dir eine vereinbarte Rente, wenn du bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verlierst – zum Beispiel Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder die Nutzung der Hände. Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft sie nicht an deinen Beruf an, sondern an den Verlust definierter Fähigkeiten. Sie kann eine Alternative sein, wenn eine klassische BU schwer oder nur teuer zu bekommen ist. Beispiel: Wer dauerhaft eine versicherte Grundfähigkeit wie das Gehen verliert, erhält die vereinbarte Rente. Siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung und Versorgungslücke.

Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer dich nur dann auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn du diese tatsächlich bereits ausübst und sie in etwa deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Das ist deutlich kundenfreundlicher als die abstrakte Verweisung, weil eine bloß theoretische Möglichkeit nicht ausreicht. In der Praxis enthalten gute BU-Verträge die konkrete und verzichten auf die abstrakte Verweisung. Beispiel: Übst du nach deiner Erkrankung freiwillig einen vergleichbaren neuen Beruf aus, kann der Versicherer dich konkret auf diesen verweisen. Siehe auch Abstrakte Verweisung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nachversicherungsgarantie

Mit einer Nachversicherungsgarantie kannst du deinen Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen später erhöhen, ohne erneut deine Gesundheit prüfen zu lassen. Typische Anlässe sind etwa Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss einer Ausbildung oder ein deutlicher Einkommenssprung. Das ist wertvoll, weil sich dein Bedarf im Leben ändert und eine spätere Gesundheitsprüfung Risiken bergen kann. Mehr dazu erfährst du auf der Seite Nachversicherungsgarantie in der BU. Siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung, Gesundheitsprüfung und Beitragsdynamik.

Private Rentenversicherung

Bei der privaten Rentenversicherung zahlst du Beiträge ein und erhältst später eine lebenslange monatliche Rente oder wahlweise eine Kapitalauszahlung. Je nach Tarif gibt es klassische, fondsgebundene oder hybride Modelle mit unterschiedlichen Garantien. Wie hoch deine spätere Rente ausfällt, hängt unter anderem vom angesparten Kapital, von Kosten, Überschüssen und vom Rentenfaktor ab. Sie hilft dir, eine mögliche Versorgungslücke im Alter zu schließen. Siehe auch Rentenfaktor, Überschussbeteiligung und Versorgungslücke.

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor zeigt dir, wie viel monatliche Rente aus einem bestimmten Vertragsguthaben entsteht. Er ist eine zentrale Stellschraube in privaten Rentenversicherungen und wird meist pro 10.000 Euro Guthaben angegeben. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem garantierten Rentenfaktor, der dir sicher zusteht, und dem aktuellen, der höher liegen kann, aber nicht garantiert ist. Beispiel: Ein Rentenfaktor von 25 Euro pro 10.000 Euro bedeutet bei 100.000 Euro Kapital rechnerisch 250 Euro Monatsrente. Siehe auch Private Rentenversicherung und Überschussbeteiligung.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder an einen festgelegten Begünstigten. Sie dient reiner Absicherung und baut kein Kapital auf – dadurch ist der Beitrag vergleichsweise niedrig. Typisch ist sie zur Absicherung der Familie oder von Krediten, etwa einer Immobilienfinanzierung. Wer das Geld erhält, regelst du über das Bezugsrecht. Siehe auch Bezugsrecht, Versicherte Person und Gesundheitsprüfung.

Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung ist dein Anteil an den Überschüssen, die dein Lebens- oder Rentenversicherer erwirtschaftet – etwa aus Kapitalerträgen, niedrigeren Kosten oder einem günstigeren Risikoverlauf. Sie kommt zusätzlich zur garantierten Leistung obendrauf, ist aber nicht fest zugesagt und kann je nach Jahr schwanken. Deshalb solltest du Garantie und Überschuss immer getrennt betrachten. Beispiel: Erzielt der Versicherer mehr als den Garantiezins, kann sich deine Ablauf- oder Rentenleistung über die Überschüsse erhöhen. Siehe auch Garantiezins (Höchstrechnungszins) und Private Rentenversicherung.

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Geld, das du im Alter oder bei Berufsunfähigkeit zum Leben brauchst, und dem, was du tatsächlich aus gesetzlichen und bestehenden Leistungen bekommst. Da die gesetzliche Rente meist deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegt, entsteht bei vielen eine spürbare Lücke. Sie sichtbar zu machen ist der erste Schritt, um sie gezielt zu schließen. Beispiel: Wer im Alter monatlich weniger Rente erhält, als die laufenden Kosten verlangen, hat eine Versorgungslücke. Siehe auch Private Rentenversicherung, Betriebliche Altersversorgung (bAV) und Erwerbsminderungsrente.

Gewerbe 0

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt beratende, planende oder gutachterliche Berufe vor Ansprüchen, die aus Fehlern in ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Für viele Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater oder Architekten ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Im Mittelpunkt stehen meist reine Vermögensschäden – also Fälle, in denen weder ein Mensch verletzt noch eine Sache beschädigt wird, dem Mandanten aber durch einen Fehler ein finanzieller Schaden entsteht. Beispiel: Ein Steuerberater übersieht eine Frist, dem Mandanten entsteht ein finanzieller Nachteil. Siehe auch Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung und D&O-Versicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht schützt dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit andere zu Schaden kommen. Versichert sind vor allem Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte – ähnlich wie die Privathaftpflicht im privaten Bereich, nur für den Betrieb. Beispiel: Ein Kunde stolpert über ein vom Betrieb verlegtes Kabel und verletzt sich. Siehe auch Berufshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt finanzielle Folgen, wenn ein versicherter Schaden deinen Betrieb ganz oder teilweise lahmlegt. Sie fängt entgangene Erträge und fortlaufende Kosten wie Löhne oder Miete während des Stillstands auf, bis du wieder arbeitsfähig bist. Maßgeblich ist die vereinbarte Haftzeit, also der Zeitraum, für den geleistet wird. Beispiel: Nach einem Brand steht die Produktion wochenlang still – die Versicherung gleicht den Ertragsausfall in dieser Zeit aus. Siehe auch Inhaltsversicherung und Cyberversicherung.

Cyberversicherung

Die Cyberversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen bestimmter Cyberereignisse wie Hackerangriffen, Schadsoftware oder Datenpannen. Sie kann Eigenschäden abdecken – etwa die Wiederherstellung von Daten, IT-Forensik, Krisenleistungen oder Betriebsunterbrechung – sowie Drittschäden in Form von Haftpflichtansprüchen. Der Markt ist dynamisch, und Versicherer knüpfen den Schutz oft an konkrete Sicherheitsanforderungen, die du einhalten musst. Beispiel: Ein Verschlüsselungstrojaner legt die Systeme lahm – die Versicherung trägt je nach Vertrag Forensik, Wiederherstellung und Unterbrechungskosten. Siehe auch Betriebsunterbrechungsversicherung, D&O-Versicherung und Obliegenheit.

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) schützt Organmitglieder und Führungskräfte wie Geschäftsführer oder Vorstände vor persönlichen Haftungsrisiken aus ihrer Leitungstätigkeit. Denn diese haften bei Pflichtverletzungen grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen, oft auch gegenüber dem eigenen Unternehmen. Die Versicherung prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und reguliert berechtigte. Beispiel: Ein Geschäftsführer trifft eine Investitionsentscheidung, die als Pflichtverletzung gewertet wird, und die Gesellschaft fordert Ersatz. Siehe auch Vermögensschadenhaftpflicht und Cyberversicherung.

Firmenrechtsschutz

Der Firmenrechtsschutz unterstützt dein Unternehmen bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten, etwa mit Mitarbeitern, Behörden, Kunden oder im Straßenverkehr. Je nach vereinbarten Bausteinen übernimmt er Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten und ermöglicht so, berechtigte Interessen ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Welche Rechtsgebiete abgedeckt sind, hängt vom gewählten Umfang ab. Beispiel: Bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter trägt der Rechtsschutz die vereinbarten Kosten. Siehe auch Betriebshaftpflichtversicherung.

Inhaltsversicherung

Die Inhalts-/Inventarversicherung ist das gewerbliche Gegenstück zur Hausratversicherung: Sie schützt die bewegliche Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte deines Unternehmens. Versichert sind typische Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Sturm und Hagel; weitere Bausteine lassen sich je nach Branche ergänzen. Beispiel: Nach einem Einbruch mit zerstörter Ladeneinrichtung und gestohlener Ware ersetzt sie die versicherten Sachen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Siehe auch Betriebsunterbrechungsversicherung.

Produkthaftpflichtversicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung schützt dein Unternehmen vor Haftpflichtansprüchen, wenn deine Produkte bei Dritten Schäden verursachen. Sie greift, wenn ein fehlerhaftes oder mangelhaftes Produkt zu einem Personen- oder Sachschaden führt, und ergänzt damit die Betriebshaftpflicht für hergestellte oder gelieferte Waren. Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und reguliert berechtigte. Beispiel: Ein fehlerhaftes Bauteil verursacht beim Kunden einen Sachschaden. Siehe auch Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Vermögensschäden ab – also finanzielle Schäden, bei denen weder ein Mensch verletzt noch eine Sache beschädigt wird. Sie ist vor allem für beratende, planende oder verwaltende Berufe wichtig, bei denen ein Fehler unmittelbar zu einem Geldverlust beim Kunden führen kann. Damit grenzt sie sich klar von der Betriebshaftpflicht ab, die Personen- und Sachschäden abdeckt. Beispiel: Ein IT-Consultant verursacht durch einen Konzeptfehler einen mehrtägigen Shop-Ausfall mit Umsatzverlust – ein reiner Vermögensschaden. Siehe auch Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und D&O-Versicherung.

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Dieses Lexikon wird laufend erweitert und gibt allgemeine Erklärungen wieder; maßgeblich sind immer die Bedingungen deines konkreten Vertrags. Die Erläuterungen ersetzen keine individuelle Beratung. Stand der redaktionellen Prüfung: Juni 2026.

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