EVB-Nummer anfordern. Schnell und unkompliziert.
Ich erstelle dir die elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle. Füll das Formular aus — den Rest erledige ich.
Was ist der Anlass?
Wichtig: Ich erstelle die EVB-Nummer persönlich, nachdem ich deine Daten geprüft habe. So vermeide ich Fehl-Einstufungen, die später teuer werden können. Du bekommst die EVB-Nummer per E-Mail — rechtzeitig vor deinem Zulassungstermin.
Das funktioniert am besten, wenn ich deine bisherigen Verträge und Einstufungen schon kenne. Bist du noch nicht bei mir versichert, ist der Rechner unten meist der schnellere Weg — und wir schauen uns den Tarif später gemeinsam an.
Tipp — 24/7 selbst rechnen: Du brauchst die EVB-Nummer sofort und erreichst mich gerade nicht? Dann rechne einfach direkt über unseren KFZ-Vergleichsrechner. In wenigen Minuten hast du ein Ergebnis und kannst die EVB-Nummer sofort selbst abrufen. Später passen wir den Tarif gemeinsam an, falls es eine bessere Option gibt.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) ist ein siebenstelliger Code, den du für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle brauchst. Sie bestätigt, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
Wie bekomme ich eine eVB-Nummer?
Über deinen Versicherungsmakler oder direkt beim Versicherer. In der Regel bekommst du die eVB-Nummer innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS. Ich kann dir die Nummer sofort ausstellen — auch abends und am Wochenende.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Eine eVB-Nummer ist in der Regel 6 Monate gültig. Wird sie in dieser Zeit nicht bei der Zulassungsstelle verwendet, verfällt sie automatisch. Bei Bedarf stelle ich dir eine neue aus.
Was ist der Schnellweg „wie mein bisheriger Vertrag“?
Ist dein bisheriges Fahrzeug schon über mich versichert, weiß ich, bei welcher Gesellschaft dein Vertrag läuft und wie er ausgestaltet ist. Für den Schnellweg reicht mir deshalb das Kennzeichen dieses Fahrzeugs. Beim Fahrzeugwechsel ist das das Fahrzeug, das abgemeldet wird, beim Zweitwagen eines, das schon über mich versichert ist.
Ich stelle die eVB-Nummer dann bei derselben Gesellschaft aus und übernehme Kasko, Selbstbeteiligung und Fahrer aus dem bestehenden Vertrag. Soll sich beim neuen Fahrzeug etwas ändern, etwa Vollkasko statt Teilkasko oder ein weiterer Fahrer, ist „Angaben selbst festlegen“ der bessere Weg.
Was bedeutet es, wenn ich die eVB-Nummer ausstelle, bevor mir alle Angaben vorliegen?
Die eVB-Nummer ist eine vorläufige Deckungszusage. Sie genügt der Zulassungsstelle, und ab der Zulassung besteht die Kfz-Haftpflicht. Den eigentlichen Vertrag berechnet die Gesellschaft aber erst mit den echten Daten: Hersteller- und Typschlüssel, Erstzulassung, Kilometerstand, Fahrleistung, Fahrer und Abstellort.
Stelle ich die Nummer pauschal aus, arbeitet die Gesellschaft bis dahin mit Annahmen, zum Beispiel mit den Werten deines bisherigen Vertrags. Sobald die echten Angaben vorliegen, wird der Beitrag neu berechnet. Er kann dann höher oder niedriger ausfallen als zunächst gedacht. Das ist kein Fehler, sondern der normale Weg, wenn die Zulassung schneller gehen soll als die Unterlagen.
Kann sich der Beitrag nach der Zulassung noch ändern?
Ja, wenn die Angaben, mit denen gerechnet wurde, nicht zum Fahrzeug passen. Typische Gründe sind ein anderer Fahrzeugtyp und damit eine andere Typklasse, eine höhere Fahrleistung, zusätzliche oder jüngere Fahrer oder ein anderer Abstellort. Die Gesellschaft gleicht das nachträglich an, in der Regel ab Vertragsbeginn.
Dazu kommt etwas, das ich leider regelmäßig erlebe: Bei Datenübernahmen zwischen Gesellschaften verändern sich manchmal Angaben, die vor Jahren richtig eingetragen waren. Meist fällt das erst auf, wenn der neue Vertrag schon läuft. Deshalb gleiche ich die Angaben vorher mit der Zulassungsbescheinigung ab. Je genauer die Grundlage, desto weniger Überraschungen gibt es später auf der Rechnung.
Gilt mit der eVB-Nummer auch schon Kaskoschutz?
Die eVB-Nummer bestätigt der Zulassungsstelle die Kfz-Haftpflicht. Ob vorläufig auch Teil- oder Vollkasko besteht, hängt davon ab, was bei der Gesellschaft beantragt ist. Beim Schnellweg übernehme ich den Kaskoschutz aus deinem bestehenden Vertrag, bei „Angaben selbst festlegen“ gilt deine Auswahl im Formular.
Ist dir Kasko ab dem ersten Tag wichtig, etwa bei einem neuen oder finanzierten Fahrzeug, schreib es mir bitte ausdrücklich dazu. Dann kläre ich das vor der Zulassung mit der Gesellschaft.
Was brauche ich nach der Zulassung noch von dir?
Ein Foto der ersten Seite der Zulassungsbescheinigung Teil I und den aktuellen Kilometerstand. Damit mache ich den Vertrag fertig, und alles passt zusammen. Hast du das Foto schon im Formular mitgeschickt, ist meist nichts mehr zu tun.
Damit der vorläufige Schutz nahtlos in den endgültigen Vertrag übergeht, sollte außerdem der erste Beitrag pünktlich bezahlt werden. So sehen es die Versicherungsbedingungen vor. Wenn dabei etwas unklar ist, klären wir das kurz gemeinsam.
