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Reiserücktrittsversicherung — Stornokosten absichern

Stornogebühren können bei kurzfristiger Absage bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt ab ca. 3 % des Reisepreises vor diesen Kosten — bei Krankheit, Unfall, Jobverlust oder anderen unerwarteten Ereignissen.

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Stornokosten: das unterschätzte Risiko

Wer eine Pauschalreise, Ferienwohnung oder einen Flug bucht, geht einen Vertrag ein. Bei Stornierung fallen je nach Zeitpunkt Stornogebühren zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises an. Bei einer Familienreise für 4.000 Euro und einer Absage 7 Tage vor Abreise zahlst du schnell 3.200 Euro Storno — ohne dafür gereist zu sein. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.

Alfred Lohmann, freier Versicherungsmakler aus Arnsberg, vergleicht für dich Reiserücktrittsversicherungen verschiedener Anbieter — von der Einzelpolice bis zur Jahrespolice für Vielreisende. Ich arbeite digital und deutschlandweit: Ob du deine Reise über ein Portal buchst oder im Reisebüro — den Versicherungsschutz organisieren wir frei und ungebunden davon.

Gute Tarife erstatten Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, erheblichem Sachschaden am Eigentum und weiteren Gründen. Viele Anbieter bieten die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung an — so bist du auch geschützt, wenn du die Reise vorzeitig beenden musst.


Tipp vom Makler

Schließe die Reiserücktrittsversicherung möglichst direkt bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen danach ab. Bei späterem Abschluss gelten bei manchen Anbietern Wartezeiten. Und: Prüfe, ob deine Kreditkarte bereits eine Reiserücktrittsversicherung enthält — die Leistungen sind aber oft eingeschränkt.

Produktvergleich: Welcher Tarif passt?

Tarif Anbieter Variante Reiseabbruch inkl. Selbstbeteiligung ab Preis
DR-WALTER Trip Cancellation DR-WALTER Einzelpolice Ja 20 % (ohne SB gegen Aufpreis) ca. 3 % des Reisepreises Zum Tarif →
TravelSecure Reiserücktritt TravelSecure Einzel- oder Jahrespolice Optional Je nach Tarif ca. 3–5 % / ab 50 €/Jahr Zum Tarif →
Covomo Vergleich Covomo Vergleichsportal Je nach Tarif Je nach Tarif Vergleich diverser Anbieter Zum Vergleich →

Alle Preise sind Richtwerte. Einzelpolicen werden prozentual zum Reisepreis berechnet. Stand: April 2026.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung kostet in der Regel zwischen 3 und 5 Prozent des Reisepreises als Einzelpolice. Für Vielreisende lohnt sich eine Jahrespolice ab ca. 50 bis 120 Euro pro Jahr, die alle Reisen innerhalb von 12 Monaten absichert. Familien zahlen einen gemeinsamen Beitrag.

Welche Gründe erkennt die Reiserücktrittsversicherung an?

Anerkannte Rücktrittsgründe sind unter anderem: unerwartete schwere Erkrankung oder Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft, unerwarteter Arbeitsplatzverlust, erheblicher Sachschaden am Eigentum (z. B. durch Brand oder Einbruch), Impfunverträglichkeit und gerichtliche Vorladung. Nicht versichert sind in der Regel: Unlust, bereits bekannte Vorerkrankungen und berufliche Gründe ohne Jobverlust.

Einzelpolice oder Jahrespolice — was lohnt sich?

Ab zwei Reisen pro Jahr lohnt sich eine Jahrespolice finanziell fast immer. Eine Einzelpolice für eine 2.000-Euro-Reise kostet ca. 60 bis 100 Euro, eine Jahrespolice ab ca. 50 bis 120 Euro und deckt alle Reisen im Jahr ab. Wenn du oft verreist, spare ich dir mit einer Jahrespolice bares Geld.

Brauche ich zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung?

Ja, eine Reiseabbruchversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei Stornierung VOR Reisebeginn. Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn du die Reise vorzeitig beenden musst — sie erstattet nicht genutzte Reiseleistungen und die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise. Viele Tarife bieten beides kombiniert an.

Hinweis

Die hier dargestellten Informationen dienen der Orientierung und ersetzen nicht die vollständigen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Verbindlich sind ausschließlich die offiziellen Vertragsunterlagen des Versicherers. Stand: 04/2026

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