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Wer zahlt, wenn du selbst verletzt wirst?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist der Fahrer der Einzige, für den niemand haftet. Die Haftpflicht schützt andere, die Kasko dein Auto. Der Fahrerschutz schließt genau diese Lücke.

Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung Wirkt beim selbstverschuldeten Unfall Leistungen je Tarif verschieden
Der Fall, um den es geht

Glatteis auf der Landstraße, du kommst von der Fahrbahn ab, niemand sonst ist beteiligt. Das Auto ist über die Vollkasko abgedeckt. Dich selbst trifft es härter: mehrere Monate arbeitsunfähig, Umbauten zu Hause, Verdienstausfall. Einen Haftpflichtanspruch kannst du gegen dich selbst nicht stellen.

Was der Fahrerschutz leistet

Der Fahrerschutz stellt dich als berechtigten Fahrer im Rahmen der vereinbarten Bedingungen so, als hätte ein anderer den Unfall verursacht. Je nach Tarif können darunterfallen:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden, wenn du den Haushalt nicht mehr führen kannst
  • behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Fahrzeug
  • Reha- und Pflegekosten
  • Heilbehandlungskosten, soweit sie niemand anderes trägt
  • Unterhaltsansprüche Hinterbliebener und Bestattungskosten

Im Mittelpunkt steht der Personenschaden mit seinen finanziellen Folgen, allen voran der Verdienstausfall und die Kosten, die aus einer dauerhaften Beeinträchtigung entstehen. Anders als eine Unfallversicherung zahlt der Fahrerschutz keine feste Summe nach Invaliditätsgrad, sondern orientiert sich am tatsächlich entstandenen Schaden.

Für wen der Baustein besonders wichtig ist

  • du fährst viel, beruflich oder auf Landstraßen
  • du bist Alleinverdienerin oder Alleinverdiener
  • du bist selbstständig und hast keine gesetzliche Unfallversicherung im Rücken
  • in deinem Haushalt fahren junge oder neue Fahrer
  • du hast keine oder nur eine kleine private Absicherung gegen Unfallfolgen

Worauf du im Tarif achten solltest

  • Versicherter Personenkreis: nur du, jeder berechtigte Fahrer oder namentlich genannte Personen?
  • Deckungssumme: wie viel steht im schweren Fall überhaupt zur Verfügung?
  • Nachrangigkeit: der Fahrerschutz leistet grundsätzlich nachrangig. Bestehen für denselben Schaden Ansprüche gegen einen Unfallgegner, eine Krankenkasse, die Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft, gehen diese vor beziehungsweise werden angerechnet.
  • Leistungsschwelle: setzt der Tarif eine Mindestverletzung voraus?
  • Grobe Fahrlässigkeit: wird gekürzt oder verzichtet der Versicherer darauf?
  • Ausschlüsse: Alkohol, Drogen, fehlende Fahrerlaubnis, Vorsatz, Rennveranstaltungen.
  • Geltungsbereich und Fristen: wo gilt der Schutz und bis wann musst du melden?

Abgrenzung zu ähnlichen Bausteinen

Die Kfz-Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen und nicht den wirklichen Schaden. Mitfahrer sind bei einem Unfall ohnehin regelmäßig über die Haftpflicht des Verursachers geschützt, auch wenn der Fahrer des eigenen Autos ihn verursacht hat. Deshalb ist der Fahrerschutz für die Lücke des Fahrers meist zielgenauer.

Ehrlich gesagt

Der Fahrerschutz ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Er hilft bei Unfällen im Straßenverkehr. Die häufigsten Ursachen für ein dauerhaftes Ausscheiden aus dem Beruf sind aber Krankheiten. Wenn beides nicht ins Budget passt, hat die Berufsunfähigkeitsabsicherung Vorrang.

Häufige Fragen

Was zahlt der Fahrerschutz bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Er ersetzt im Rahmen der Bedingungen den Personenschaden des Fahrers, also zum Beispiel Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden sowie Reha- und Umbaukosten. Maßgeblich ist der tatsächlich entstandene Schaden, nicht eine vorher vereinbarte Summe. Der Fahrerschutz leistet dabei nachrangig: Bestehen vorrangige Ansprüche gegen andere, etwa gegen Krankenkasse, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft, gehen diese vor oder werden angerechnet.

Sind Mitfahrer über den Fahrerschutz versichert?

In der Regel nicht, denn der Baustein ist auf den Fahrer zugeschnitten. Mitfahrer können ihre Personenschäden regelmäßig über die Haftpflicht des Unfallverursachers geltend machen, auch dann, wenn der Fahrer des eigenen Autos den Unfall verursacht hat.

Brauche ich den Fahrerschutz, wenn ich eine private Unfallversicherung habe?

Beide können sich sinnvoll ergänzen. Die private Unfallversicherung zahlt eine vereinbarte Summe nach Invaliditätsgrad und gilt rund um die Uhr, nicht nur im Straßenverkehr. Der Fahrerschutz ersetzt dagegen den konkreten Schaden nach einem Verkehrsunfall. Ob beides nötig ist, hängt von deiner übrigen Absicherung ab.

Zahlt der Fahrerschutz auch bei grober Fahrlässigkeit?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Bedingungen verzichten auf eine Kürzung, andere kürzen anteilig. Typische Ausschlüsse wie Alkohol, Drogen, Vorsatz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis bleiben davon unberührt.

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