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Es hat gekracht – was jetzt?

Die ersten Minuten nach einem Unfall entscheiden mehr, als die meisten denken: Was du dokumentierst, wen du rufst und was du unterschreibst. Diese Seite führt dich der Reihe nach durch – vom Unfallort bis zur Abrechnung.

Schritt für Schritt Für Unfall, Glas, Diebstahl und Wild Mit Vorlage für die Unfallstelle
Die ersten fünf Minuten

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen, notfalls 112 rufen. Erst danach geht es um Papiere und Versicherung. Und: Verlasse die Unfallstelle nicht, bevor die Daten ausgetauscht sind – auch nicht bei einem kleinen Parkrempler. Sonst wird aus einem Blechschaden eine Fahrerflucht.

Schritt 1: sichern und Ruhe bewahren

  • Unfallstelle absichern, bei Dunkelheit oder auf der Autobahn hinter die Leitplanke gehen
  • Verletzte versorgen, Rettungsdienst rufen, wenn auch nur der Verdacht besteht
  • Fahrzeuge erst bewegen, wenn die Lage dokumentiert ist – außer sie behindern gefährlich den Verkehr

Schritt 2: dokumentieren, solange alles noch da ist

Was du am Unfallort festhältst, kannst du später nicht mehr nachholen. Diese Punkte reichen fast immer:

  • Fotos aus mehreren Abständen: Gesamtsituation, Fahrzeugstellung, Bremsspuren, beide Kennzeichen, jeder Schaden im Detail
  • Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherung des Unfallgegners, dazu die Versicherungsnummer
  • Fahrzeugdaten beider Autos und wer tatsächlich gefahren ist
  • Ort, Datum, Uhrzeit, Wetter und Straßenverhältnisse
  • Zeugen mit Namen und Telefonnummer – Zeugen verschwinden schnell
  • falls die Polizei kommt: Aktenzeichen und Dienststelle
Wichtig

Unterschreibe am Unfallort kein Schuldanerkenntnis und gib kein Schuldeingeständnis ab, auch nicht aus Höflichkeit. Wer die Schuld trägt, wird später anhand der Beweise beurteilt. Halte den Hergang stattdessen sachlich fest, gern im europäischen Unfallbericht, den viele im Handschuhfach haben.

Schritt 3: Polizei rufen – wann sinnvoll?

Ruf die Polizei insbesondere dann, wenn Menschen verletzt wurden, ein größerer Schaden entstanden ist, die Unfallstelle gefährlich ist, der Unfallgegner flüchtet, Alkohol oder Drogen im Raum stehen, die Beteiligten über den Ablauf streiten oder sich die erforderlichen Daten nicht sicher feststellen lassen. Bei einem kleinen, eindeutigen Blechschaden ist sie dagegen nicht immer erforderlich. Bei Miet- oder Leasingfahrzeugen kommen die Meldepflichten aus dem Vertrag dazu. Und nach einem Wildunfall brauchst du für die Teilkasko in der Regel eine Wildunfallbescheinigung, die dir Polizei oder Förster ausstellen.

Schritt 4: Wer reguliert deinen Schaden?

Diese Frage entscheidet über fast alles Weitere:

  • Der andere war schuld: Du meldest deine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Ersetzt werden neben der Reparatur auch Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen und die Kosten eines Sachverständigengutachtens.
  • Du warst schuld oder es war ein Alleinunfall: Dein Auto ist ein Fall für die Vollkasko, sofern vorhanden. Es bleibt die Selbstbeteiligung, und die Rückstufung kommt dazu.
  • Beide tragen einen Teil: Dann wird nach Quote reguliert. Hier lohnt der Blick auf das Quotenvorrecht, das dir hilft, gerade die Positionen ersetzt zu bekommen, die deine Kasko nicht zahlt.
  • Diebstahl, Hagel, Glas, Marder, Wild: Das ist Teilkasko, unabhängig von der Schuldfrage.
  • Unfall im Ausland, du unverschuldet: siehe Auslandsschadenschutz.

Schritt 5: melden – und zwar zügig

Melde den Schaden deinem Versicherer, auch wenn noch nicht klar ist, ob du ihn regulieren lassen willst – die Bedingungen verlangen eine unverzügliche Anzeige. Mit der Meldung allein steht die endgültige Rückstufung noch nicht fest. Entscheidend ist, ob der Versicherer für den Schaden zahlt oder ihn zunächst als Schadenfall zurückstellt, also Geld dafür reserviert. Wird eine solche Rückstellung später ohne Zahlung wieder aufgelöst, kann der Vertrag nach den jeweiligen Bedingungen wieder als schadenfrei gelten. Was du für die Meldung brauchst, hast du in Schritt 2 schon gesammelt.

Bei mir läuft das so: Du schickst mir die Unterlagen über die Schadenmeldung oder rufst an. Ich melde den Schaden beim Versicherer, prüfe, welcher Baustein greift, und sage dir vorher, was eine Regulierung für deinen Beitrag bedeutet.

Schritt 6: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei einem unverschuldeten Unfall mit mehr als einem kleinen Bagatellschaden darfst du grundsätzlich selbst einen Sachverständigen auswählen; die gegnerische Versicherung muss die erforderlichen Kosten normalerweise erstatten. Bei einem Kaskoschaden bestimmt dagegen dein Vertrag, wie die Schadenhöhe festgestellt wird – hier solltest du nicht ohne Abstimmung auf eigene Kosten jemanden beauftragen.

Schritt 7: reparieren oder auszahlen lassen?

Du kannst reparieren lassen oder dir den Betrag auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Diese fiktive Abrechnung bringt kein Geld für die Mehrwertsteuer und kann bei einem späteren Schaden zu Abzügen führen. Hast du eine Werkstattbindung vereinbart, ist die freie Werkstattwahl eingeschränkt. Und wenn die Werkstattrechnung später bestritten wird, hilft das Werkstattrisiko: Lässt du nach einem unverschuldeten Unfall in einer Fachwerkstatt reparieren, trägst du grundsätzlich nicht das Risiko dafür, dass einzelne Arbeiten teurer oder aufwendiger abgerechnet werden als erwartet. Voraussetzung ist, dass du die Werkstatt vernünftig auswählst und den Schaden nicht selbst unnötig verteuerst; bei noch unbezahlten Rechnungen gelten zusätzliche Besonderheiten.

Schritt 8: melden oder selbst zahlen?

Bei kleinen Kaskoschäden lohnt eine Rechnung: Liegt der Schaden nur wenig über der Selbstbeteiligung, kostet dich die Rückstufung über die Jahre oft mehr als die Erstattung bringt. Dann kannst du selbst zahlen oder den Schadenrückkauf nutzen. Wichtig: Das betrifft Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Ein reiner Teilkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung. Ruf mich an, bevor du entscheidest – ich rechne beide Wege durch.

Der Zettel fürs Handschuhfach

Sichern · Verletzten helfen · Polizei bei Verletzten, unklarer Schuld, Wild oder Fahrerflucht · Fotos aus mehreren Abständen · Daten und Versicherung des Gegners · Zeugen notieren · nichts unterschreiben, was Schuld zugibt · Schaden zügig melden. Wer meine Nummer im Telefon hat, ruft im Zweifel einfach an.

Häufige Fragen zum Schadenfall

Welche Unterlagen brauche ich nach einem Unfall?

Fotos von der Unfallstelle und von allen Schäden, Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherung des Unfallgegners samt Versicherungsnummer, die Fahrzeugdaten beider Autos, wer gefahren ist, Ort, Datum und Uhrzeit sowie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Wenn die Polizei aufgenommen hat, kommt das Aktenzeichen dazu. Mit diesen Angaben lässt sich fast jeder Schaden zügig melden.

Wann muss die Polizei gerufen werden?

Nicht in jedem Fall. Erforderlich oder zumindest sinnvoll ist sie, wenn Menschen verletzt wurden, ein größerer Schaden entstanden ist, die Unfallstelle gefährlich ist, der Gegner flüchtet, Alkohol oder Drogen im Raum stehen, über den Ablauf gestritten wird oder sich die erforderlichen Daten nicht sicher feststellen lassen. Bei einem kleinen, eindeutigen Blechschaden ist sie meist entbehrlich. Nach einem Wildunfall solltest du Polizei oder Förster verständigen, weil du für die Teilkasko in der Regel eine Wildunfallbescheinigung brauchst. Bei Miet- und Leasingfahrzeugen gelten zusätzlich die Vorgaben des Vertrags.

Was passiert, wenn ich einen Schaden melde, aber nicht regulieren lasse?

Nur weil du einen Schaden meldest, steht die endgültige Rückstufung noch nicht fest. Entscheidend ist, ob der Versicherer für den Schaden zahlen muss oder ihn zunächst finanziell als Schadenfall zurückstellt. Löst er eine solche Rückstellung später ohne Zahlung wieder auf, kann der Vertrag nach den Bedingungen wieder als schadenfrei gelten. Betroffen sind ohnehin nur Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Melden solltest du zügig, denn die Bedingungen verlangen eine unverzügliche Anzeige.

Wann lohnt es sich, einen Schaden selbst zu bezahlen?

Wenn der Schaden nur wenig über deiner Selbstbeteiligung liegt. Nach einem regulierten Vollkaskoschaden zahlst du über Jahre höhere Beiträge, was den Erstattungsbetrag schnell übersteigt. Alternativ gibt es den Schadenrückkauf: Du erstattest dem Versicherer den gezahlten Betrag und behältst deine Einstufung. Bei einem reinen Teilkaskoschaden stellt sich die Frage nicht, denn er führt nicht zur Rückstufung.

Wie melde ich einen Schaden aus dem Ausland?

Notiere Kennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten des Unfallgegners und lass wenn möglich die Polizei den Hergang aufnehmen. Melde dich anschließend bei mir oder direkt bei deinem Versicherer. Hast du einen Auslandsschadenschutz vereinbart und warst unverschuldet beteiligt, wickelst du den Schaden mit deinem eigenen Versicherer ab, statt mit dem ausländischen Haftpflichtversicherer des Gegners.

Lass uns kurz reden.

Ein 15-Minuten-Gespräch reicht oft, um die richtige Richtung für dich zu finden. Kein Vertrag, kein Druck — nur Klarheit.

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