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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Was auf dich zukommt

10. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit
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Aktualisiert: Oktober 2026

Kurz gesagt: Für Selbstständige ohne Pflichtabsicherung soll künftig eine Rentenversicherungspflicht gelten. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission kommen neue Selbstständige ab einem Stichtag in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer schon selbstständig ist, soll sich befreien lassen können. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Was ist die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Bisher müssen viele Solo-Selbstständige und Freiberufler – anders als Angestellte – nicht zwingend fürs Alter vorsorgen. Das soll sich ändern: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll sicherstellen, dass auch sie im Alter abgesichert sind und nicht in die Grundsicherung rutschen.

Stand Oktober 2026: Die Koalition hat im Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umzusetzen. Das Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden, ein Entwurf ist aber noch nicht veröffentlicht. Stichtag, Beitragshöhe und Start (angepeilt 2027) sind offen. Bis dahin gilt das heutige Recht. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald der Entwurf vorliegt.

Wen betrifft sie?

  • Betroffen: Selbstständige und Freiberufler ohne anderweitige Pflichtabsicherung – etwa viele Solo-Selbstständige, Kreative und Handwerker ohne Kammer-Pflicht.
  • In der Regel nicht zusätzlich betroffen: wer bereits Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist (z. B. Ärztinnen, Apothekerinnen, Anwältinnen) oder anderweitig obligatorisch abgesichert ist.

Welche Optionen erfüllen die Pflicht?

Nach dem bisherigen Stand hängt es davon ab, wann du gestartet bist:

  • Wenn du neu startest (nach dem Stichtag): voraussichtlich Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne Wahl.
  • Wenn du schon selbstständig bist: voraussichtlich Befreiung möglich. Welche eigene Vorsorge dafür anerkannt wird, ist noch nicht festgelegt. Diskutiert werden insolvenz- und pfändungssichere Formen mit Auszahlung im Alter.
  • Berufsständisches Versorgungswerk: Wer dort Pflichtmitglied ist, ist in der Regel nicht zusätzlich betroffen.

Pflicht ist nicht gleich Festlegung

Die Pflicht sagt, dass du vorsorgst, nicht womit. Zur Geldanlage berate ich nicht. Mein Teil ist ein anderer: Damit du bis zur Rente einzahlen kannst, muss deine Arbeitskraft abgesichert sein. Wirst du krank und kannst nicht mehr arbeiten, fehlen nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Beiträge für deine Vorsorge. Mehr dazu unter BU für Selbstständige. Was die Reform 2026 sonst ändert, steht in diesem Beitrag.

Was du jetzt tun solltest

  1. Status prüfen: Bist du schon über ein Versorgungswerk abgesichert? Dann ändert sich für dich womöglich wenig.
  2. Früh informieren: Sobald das Gesetz steht, laufen Fristen. Wer seinen Status kennt, entscheidet in Ruhe statt unter Zeitdruck.
  3. Steuerberatung fragen: Welche Vorsorgeform steuerlich zu dir passt, klärst du dort.
  4. Flexibel bleiben: Wähle Lösungen, die zu schwankenden Selbstständigen-Einnahmen passen (anpassbare Beiträge, Zuzahlungen möglich).
  5. Arbeitskraft absichern: Ohne Einkommen keine Vorsorgebeiträge, eine BU schließt diese Lücke.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Der genaue Startzeitpunkt steht noch nicht fest (Stand Oktober 2026), angepeilt ist 2027. Die Koalition hat die Umsetzung beschlossen, ein Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald Fristen und Beiträge feststehen.

Muss ich in die gesetzliche Rente einzahlen?

Das hängt davon ab, wann du gestartet bist. Neue Selbstständige sollen nach dem Stichtag pflichtversichert werden. Wer schon selbstständig ist, soll sich befreien lassen können. Ein Gesetz gibt es dazu noch nicht.

Bin ich als Mitglied eines Versorgungswerks betroffen?

In der Regel nicht zusätzlich: Wer bereits Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist (z. B. Ärztinnen, Apothekerinnen, Anwältinnen), gilt als abgesichert.

Sichere ab, wovon deine Vorsorge abhängt

Ob du deine Beiträge auch zahlen kannst, wenn du krank wirst, hängt an deiner Arbeitskraft. Ich prüfe mit dir, wie du dich als Selbstständiger gegen Berufsunfähigkeit absicherst.

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Ich bin oft in Kundengesprächen und kann dann nicht sofort ans Telefon. Buche einen Rückruftermin — dann bin ich vorbereitet und ganz für dich da.