← Zurück zum Blog

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Was auf dich zukommt

10. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit
digitalmakler.online ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und erhält für vermittelte Verträge in der Regel eine Provision (Courtage) vom Versicherer. Kundeninformationen: Erstinformation (PDF)
Notizbuch mit handschriftlichem Wort Rente neben Taschenrechner und Kaffee

Aktualisiert: Juni 2026

Kurz gesagt: Für Selbstständige ohne Pflichtabsicherung soll künftig eine gesetzliche Altersvorsorgepflicht gelten. Du wirst dabei voraussichtlich wählen können: gesetzliche Rentenversicherung – oder eine eigene, insolvenz- und pfändungssichere Vorsorge (z. B. Rürup-Rente oder Versorgungswerk). Wer früh plant, erfüllt die Pflicht ohne Stress und nimmt Steuervorteile mit.

Was ist die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Bisher müssen viele Solo-Selbstständige und Freiberufler – anders als Angestellte – nicht zwingend fürs Alter vorsorgen. Das soll sich ändern: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll sicherstellen, dass auch sie im Alter abgesichert sind und nicht in die Grundsicherung rutschen.

Stand Juni 2026: Die Pflicht ist politisch beschlossen und wird gesetzlich ausgestaltet. Konkrete Beitragshöhen, Übergangsfristen und der Startzeitpunkt werden im Gesetzgebungsverfahren festgelegt – Details können sich noch ändern. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz steht.

Wen betrifft sie?

  • Betroffen: Selbstständige und Freiberufler ohne anderweitige Pflichtabsicherung – etwa viele Solo-Selbstständige, Kreative und Handwerker ohne Kammer-Pflicht.
  • In der Regel nicht zusätzlich betroffen: wer bereits Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist (z. B. Ärztinnen, Apothekerinnen, Anwältinnen) oder anderweitig obligatorisch abgesichert ist.

Welche Optionen erfüllen die Pflicht?

Nach bisherigem Stand wirst du voraussichtlich zwischen der gesetzlichen Rente und einer eigenen, geprüften Vorsorge wählen können (Opt-out-Modell). Die wichtigsten Bausteine:

  • Gesetzliche Rentenversicherung: einfache Lösung, aber begrenzte Rendite und kein vererbbares Kapital.
  • Rürup-/Basisrente: auf Selbstständige zugeschnitten, Beiträge weitgehend steuerlich absetzbar – dafür stark gebunden (keine Kündigung, keine Kapitalauszahlung).
  • Berufsständisches Versorgungswerk: für verkammerte Berufe oft die Pflicht – meist die beste Kombination aus Sicherheit und Leistung.

Als „pflichterfüllend“ anerkannt wird voraussichtlich eine Lösung, die insolvenz- und pfändungssicher ist und erst im Alter ausgezahlt wird.

Pflicht ist nicht gleich Festlegung

Wichtig: Die Pflicht zu sorgen sagt nicht, wie du darüber hinaus vorsorgst. Neben der pflichterfüllenden Basis kannst du frei ergänzen – etwa über eine private Rentenversicherung, ETFs oder Sachwerte. Das neue Altersvorsorgedepot ist dafür ab 2027 eine staatlich geförderte Möglichkeit (mehr dazu in unserem Beitrag).

Was du jetzt tun solltest

  1. Status prüfen: Bist du schon über ein Versorgungswerk abgesichert? Dann ändert sich für dich womöglich wenig.
  2. Früh anfangen: Je eher du startest, desto stärker wirkt der Zinseszins – und desto kleiner die Pflichtbeiträge, die später „weh tun“.
  3. Steuer mitnehmen: Rürup-Beiträge sind weitgehend absetzbar – das senkt deine Steuerlast schon heute.
  4. Flexibel bleiben: Wähle Lösungen, die zu schwankenden Selbstständigen-Einnahmen passen (anpassbare Beiträge, Zuzahlungen möglich).

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Der genaue Startzeitpunkt steht noch nicht endgültig fest (Stand Juni 2026). Die Pflicht ist politisch beschlossen und wird gesetzlich ausgestaltet – wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald Fristen und Beiträge feststehen.

Muss ich in die gesetzliche Rente einzahlen?

Voraussichtlich nicht zwingend: Geplant ist ein Wahlmodell. Du kannst die gesetzliche Rente nutzen oder eine eigene, insolvenz- und pfändungssichere Vorsorge wie eine Rürup-Rente nachweisen.

Bin ich als Mitglied eines Versorgungswerks betroffen?

In der Regel nicht zusätzlich: Wer bereits Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist (z. B. Ärztinnen, Apothekerinnen, Anwältinnen), gilt als abgesichert.

Lass uns deine Vorsorge gemeinsam aufstellen

Welche Lösung die Pflicht erfüllt und gleichzeitig zu deinem Einkommen und deinen Zielen passt, klären wir am besten im Gespräch. Ich vergleiche für dich – mit Blick auf Leistung, Flexibilität und Steuer.

Jetzt persönlich beraten lassen →

📞 Direkt anrufen?

Ich bin oft in Kundengesprächen und kann dann nicht sofort ans Telefon. Buche einen Rückruftermin — dann bin ich vorbereitet und ganz für dich da.