Wie viel BU-Rente
brauche ich wirklich?
Faustregeln sind ein Anfang — aber für eine BU, die im Leistungsfall trägt, lohnt sich genaues Rechnen.
Bedarfsermittlung im persönlichen GesprächDie häufigste Antwort auf „Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?“ ist 70 bis 80 Prozent deines Nettoeinkommens. Das ist als Faustregel okay — aber für eine Versicherung, die im Ernstfall jahrzehntelang dein Einkommen ersetzen muss, ist Faustregel zu wenig. Hier zeige ich dir, wie wir den Bedarf sauber rechnen.
Die Methodik: Bedarf brutto minus vorhandene Absicherung
Im Beratungsgespräch arbeiten wir uns durch eine strukturierte Liste — oben Bedarf, unten was du an Absicherung schon hast, und dazwischen die Lücke, die deine BU-Rente schließen muss.
Schritt 1: Geldbedarf brutto
- Lebensunterhalt — Wohnen, Essen, Verkehr, Kommunikation, alles, was du jeden Monat brauchst
- Verpflichtungen — Miete oder Hauskredit, Ausbildung der Kinder, laufende Kredite
- Hobbys, Mehrbedarf bei möglicher Behinderung — was kostet dein Leben über das Notwendigste hinaus
- + ca. 20 % Sicherheitszuschlag — für Steuern und Abgaben auf die BU-Rente, plus Puffer
= Summe Bedarf brutto (mit Inflation gerechnet, sonst frisst die Geldentwertung den Schutz auf)
Schritt 2: Was du schon abgesichert hast
- Gesetzliche Erwerbsminderungsrente (durchschnittlich unter 1.000 €/Mt., oft weniger — und nur bei voller oder halber Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)
- Berufsunfall über die Berufsgenossenschaft (greift nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, nicht bei Krankheiten generell)
- Pension bei Beamten (Prozentsatz vom letzten Dienstbezug)
- Betriebliche Altersversorgung mit BU-Komponente, falls vorhanden
- Berufsständische Versorgungswerke für Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Apotheker etc.
- Private Unfallrente (greift nur bei unfallbedingter Invalidität, nicht bei Krankheit)
- Arbeitseinkommen anderer Haushaltsmitglieder (Ehepartner, falls vorhanden und einkalkulierbar)
- Sonstige Einnahmen — Mietzins, Zinserträge, Kapitalerträge
- Verwertbares Vermögen (Faustregel: Vermögenswert × 0,005 = mögliche monatliche Entnahme über lange Zeit)
- Bereits vorhandene private BU, falls du eine Police mitbringst, die wir aufstocken oder ergänzen
Achtung Versorgungswerk-Mythos: „Da bin ich doch besser abgesichert“
Wenn du in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert bist (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Apotheker u. a.), hörst du oft den Satz: „Ich bin im Versorgungswerk — ich brauche keine private BU.“ Diese Aussage ist in den meisten Fällen falsch — und sie kann teuer werden.
Richtig ist: Versorgungswerke arbeiten kapitalgedeckt und zahlen oft höhere Altersrenten als die gesetzliche Rentenversicherung. Wo das Geld konkret investiert ist, ist für viele Mitglieder übrigens erstaunlich intransparent — aber das ist ein eigenes Thema.
Der Knackpunkt liegt bei der Berufsunfähigkeit: Die BU-Leistung der Versorgungswerke ist regelmäßig daran gekoppelt, dass du deine berufliche Tätigkeit vollständig einstellst. Bei vielen ärztlichen Versorgungswerken heißt das im Klartext: Du bekommst nur dann eine BU-Rente vom Versorgungswerk, wenn du deine Arztzulassung zurückgibst. Vorher: nichts.
Das ist ein Riesenunterschied zur privaten BU. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt schon, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst — ohne dass du deine Approbation, Zulassung oder Kammermitgliedschaft aufgeben musst. Du kannst weiter reduziert arbeiten, deine Praxis stundenweise weiterbetreiben, deinen Zulassungsstatus behalten — und bekommst trotzdem Leistung.
Für Ärzte, Anwälte und andere Kammerberufe ist die private BU deshalb in den meisten Fällen die eigentliche Berufsunfähigkeitsabsicherung. Das Versorgungswerk ist ein Auffangnetz für den schwersten Fall — nämlich dann, wenn du sowieso komplett aus dem Beruf raus bist.
Schritt 3: Die Versorgungslücke
Bedarf brutto − bereits vorhandene Absicherung = Versorgungslücke. Genau das ist die Höhe, die deine private BU-Rente schließen muss.
Schritt 4: Versorgungswunsch
Manchmal ist die Lücke größer als das, was du tatsächlich versichern willst — oder kannst (Beitragsbudget). Dann wird der Versorgungswunsch der Realität-Check: Was ist dir die Absicherung wert? Was kannst du dir an Beitrag leisten? Womit kannst du leben, wenn der Schaden eintritt?
Was bei der Bedarfsermittlung gerne vergessen wird
1. Inflation
Eine BU-Rente von 1.500 € im Jahr 2026 hat in 20 Jahren bei 3 % Inflation nur noch eine Kaufkraft von rund 830 €. Ohne Beitragsdynamik während der Anspar-Phase und Leistungsdynamik während des BU-Leistungsbezugs schmilzt der Schutz weg. Wir achten bei der Tarifauswahl auf beides.
2. Altersarmut nach BU-Ablauf
Klassische BU-Verträge laufen meistens bis Alter 67 — danach stoppt die BU-Rente und die normale Altersrente beginnt. Aber: Wer 30 Jahre BU-Rente bezogen hat, hat in dieser Zeit kaum gesetzliche Rentenansprüche aufgebaut. Die Altersrente ist dann winzig, die BU-Rente endet — das ist Altersarmut, die niemand auf dem Schirm hat.
Lösungen: Lebenslange BU-Vereinbarung (gibt es bei wenigen Tarifen), Kombination mit privater Rentenversicherung, die nach BU-Ablauf einspringt, oder bewusst aufgebaute Vermögensbildung getrennt von der BU.
3. Familienversorgung
Wenn du Kinder oder eine nicht-erwerbstätige Partnerin oder einen Partner hast, ist die BU oft nur ein Teil der Lösung. Eine ergänzende Risikolebensversicherung sichert die Familie ab, falls du gar nicht erst berufsunfähig wirst, sondern direkt versterbst — das sind unterschiedliche Risiken, die getrennt versichert gehören.
4. Beruflicher Wandel
Wer mit 30 als Maurer abschließt, will mit 50 vielleicht keine BU für den Maurer-Beruf mehr, sondern für den inzwischen umgeschulten Bauleiter-Beruf. Eine Nachversicherungsgarantie oder ein „konkrete Verweisung statt abstrakt“-Tarif fängt das auf.
Was wenn eine normale BU nicht mehr geht?
Manchmal ist eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich — weil:
- Der Beitrag das Budget sprengt (typisch bei körperlich harten Berufen, Spätabschluss oder mehreren Vorerkrankungen)
- Der Versicherer ablehnt oder nur mit untragbaren Ausschlüssen versichert
- Du gar nicht versicherbar bist (chronische Diagnosen, mehrfache Vorerkrankungen)
Dann gibt es Alternativen, die wir gemeinsam prüfen — und teilweise sogar Wege, doch noch eine BU zu bekommen:
Variante: BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Einige Anbieter haben Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen — oft nur zwei bis fünf Fragen statt einer umfassenden Anamnese. Die Annahme ist meist auf eine bestimmte Höhe der BU-Rente gedeckelt, und die Bedingungen sind nicht ganz so weit wie bei einer regulären BU. Aber: Wer wegen einzelner Vorerkrankungen sonst draußen wäre, kann hier oft trotzdem regulär abgeschlossen werden. Das ist ein echter BU-Schutz, kein Auffangprodukt — und in vielen Fällen die bessere Lösung als ein Ersatzprodukt ohne Berufsbezug.
Variante: Sparvertrag mit BU-Beitragsbefreiung und Dynamik
Wenn keine eigene BU-Rente versicherbar ist, gibt es noch eine indirekte Lösung: ein Sparvertrag (Renten- oder Lebensversicherung) mit eingebauter Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer dann die laufenden Beiträge, der Sparvorgang läuft weiter, als ob du selbst zahlst. Wenn man hier eine hohe Beitragsdynamik einbaut, kann das Vertragsguthaben — gerade bei jungen Eintrittsaltern — im Schadenfall trotzdem zu einer auskömmlichen Rente führen.
Das ist nicht unsere Lieblingskonstruktion (siehe „Risikoabsicherung und Vermögensaufbau trennen“), aber es ist ein legitimer Plan B, wenn die saubere Variante nicht mehr möglich ist.
Andere Auffangprodukte
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung — greift erst, wenn du gar keine Tätigkeit mehr ausüben kannst, dafür mit weniger Bedingungs-Hürden
- Dread Disease (Schwere-Krankheiten-Versicherung) — zahlt eine Einmalleistung bei definierten schweren Erkrankungen (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall)
- Grundfähigkeitsversicherung — zahlt bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Gehen, Heben, Sitzen, Stehen …) ohne Bezug auf den Beruf
- Private Unfallversicherung — zahlt bei unfallbedingter Invalidität (nicht bei Krankheit)
Keine Alternative ersetzt die klassische BU vollständig — aber jede ist besser als gar kein Schutz. In der Beratung wägen wir gemeinsam ab, welche Variante für dich realistisch und sinnvoll ist.
Häufige Fragen zur Bedarfsermittlung
Reichen 1.000 € BU-Rente?
Selten. 1.000 € ist ungefähr das, was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente höchstens leistet — und zwar nur, wenn du voll erwerbsgemindert bist. Wer Wohnung, Lebenshaltung, ggf. Familie absichern muss, kommt damit nicht weit. Realistisch sind 1.500 bis 2.500 € für Berufseinsteiger, 2.000 bis 3.500 € für Mittelschicht-Einkommen, mehr für Familienversorger oder Selbstständige.
Soll ich auch die Erbschaft meiner Eltern einrechnen?
Vorsichtig damit. Erbschaften sind unsicher (Pflegekosten der Eltern können das Erbe aufzehren), und Vermögen, das vorhanden ist, müsste auch über Jahrzehnte planbar zur Verfügung stehen. Faustregel: Multipliziere planbar verfügbares Vermögen mit 0,005, dann hast du eine grobe Vorstellung von einer dauerhaften monatlichen Entnahme. 100.000 € Erbe = ca. 500 €/Mt. lebenslange Entnahme.
Was wenn ich verbeamtet bin?
Beamte haben mit der Pension eine eigenständige Absicherung gegen Dienstunfähigkeit — aber: Die Pension ist gerade in den ersten Berufsjahren niedrig, und sie greift nur, wenn du dauerhaft dienstunfähig bist. Eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ergänzt das — und die Bedarfsermittlung ist hier anders: Bedarf minus erwartbare Pension = BU-Höhe.
Wichtig zu verstehen: Bei Beamten gibt es keine Berufsunfähigkeit im klassischen Sinne. Wer dienstfähig ist und wer nicht, entscheidet nicht ein Arzt aufgrund medizinischer Begutachtung in Bezug auf die konkrete Tätigkeit — sondern der Dienstherr. Das ist eine völlig andere Logik als die zivile BU.
In Fachkreisen sind Fälle bekannt, in denen Beamte arbeitsfähig waren und arbeiten wollten, vom Dienstherrn aber dienstunfähig geschrieben und in den Ruhestand versetzt wurden — ohne realistische Möglichkeit, sich juristisch dagegen zu wehren. Eine private BU mit „normalen“ BU-Bedingungen würde in solchen Fällen nicht zahlen, weil der Versicherer eine eigene medizinische Prüfung anlegen wird und die Person ja arbeitsfähig wäre.
Genau hier setzt die echte DU-Klausel an: Sie verpflichtet den Versicherer, der DU-Versetzung des Dienstherrn zu folgen — ohne eigene medizinische Nachprüfung. Wird der Beamte dienstunfähig versetzt, leistet die BU. Punkt. Die unechte DU-Klausel lässt dem Versicherer dagegen die Tür offen, doch wieder selbst zu prüfen — und damit kann der Schutz im Ernstfall genau dann verpuffen, wenn man ihn braucht.
Für Beamte und Beamtenanwärter ist deshalb der wichtigste Tarif-Prüfpunkt: Steht in den Bedingungen eine echte DU-Klausel? — nicht jede BU, die mit „für Beamte geeignet“ beworben wird, hat sie auch wirklich. Mehr unter BU für Lehrer, Beamte & öffentlicher Dienst.
Wir sind Doppelverdiener — reicht eine BU?
Kommt drauf an, ob ihr beide gleich viel verdient und wie hoch die Verpflichtungen sind. Wenn beide Partner berufstätig sind und keiner gerade voll von dem anderen abhängt, kann eine kleinere BU pro Person ausreichen. Wenn einer der Hauptverdiener ist und der andere Teilzeit / kümmert sich um die Familie, ist die BU des Hauptverdieners der wichtigste Vertrag — tendenziell hoch absichern.
Die ehrlichste Frage, die ich Paaren in der Beratung gerne stelle: Könntet ihr im Ernstfall mit einem Einkommen aus — und wenn ja, wie genau? Was ist konkret das Existenzminimum für euch? Welcher Betrag im Monat ist die Untergrenze, mit der euer Leben funktioniert — Miete oder Kreditrate, Lebenshaltung, Kinderbetreuung, Vorsorge, Auto?
Diese Frage sollte sich eigentlich jeder stellen, nicht nur Doppelverdiener. Das Ergebnis ist häufig überraschend — und die Antwort ist meistens nicht „weniger als ich dachte“, sondern „mehr als ich dachte“. Genau deshalb ist die Bedarfsermittlung kein bürokratischer Schritt, sondern der eigentliche Kern der Beratung. Wir rechnen das individuell durch.
Welche Unterlagen du mitbringen solltest
Die Bedarfsermittlung machen wir am besten gemeinsam — in einem 30-Minuten-Gespräch (persönlich oder per Video). Du brauchst dafür ungefähr diese Unterlagen:
- Aktueller Brutto-/Nettoverdienst (Lohnabrechnung)
- Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (kommt jedes Jahr automatisch)
- Übersicht laufende Verpflichtungen (Miete, Kredite, Versicherungen, Familienunterhalt)
- Vorhandene Versicherungen, falls bereits eine BU besteht
Lass uns den Bedarf gemeinsam rechnen
30 Minuten reichen für eine erste, saubere Bedarfsermittlung. Persönlich oder per Video. Kostet nichts, verpflichtet zu nichts.