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Mietwagen im Ausland – zwei Lücken, zwei Lösungen

Am Mietwagenschalter geht es um zwei ganz verschiedene Risiken: zu niedrige Haftpflichtsummen und eine hohe Selbstbeteiligung am Mietfahrzeug. Dafür braucht es zwei unterschiedliche Bausteine.

Mallorca-Police für die Haftpflicht Selbstbehaltschutz fürs Mietauto Vor der Buchung klären

Die erste Lücke: zu niedrige Haftpflichtsummen

In vielen Ländern liegen die vorgeschriebenen Mindestdeckungen deutlich unter dem, was in Deutschland üblich ist. Verursachst du mit einem Mietwagen einen schweren Personenschaden, kann die Deckung des Mietvertrags nicht ausreichen – für die Differenz haftest du. Genau hier setzt die Mallorca-Police an: Sie hebt die Haftpflichtdeckung eines im Ausland gemieteten Fahrzeugs auf das Niveau deines eigenen Vertrags an. Viele deutsche Kfz-Tarife enthalten sie bereits, oft ohne Aufpreis. Trotz des Namens gilt sie meist europaweit, aber eben nicht überall – der Geltungsbereich steht in den Bedingungen.

Die zweite Lücke: die Selbstbeteiligung am Mietwagen

Was am Schalter „Vollkasko“ heißt, ist meist keine Kaskoversicherung im deutschen Sinn, sondern eine Haftungsreduzierung oder Haftungsfreistellung des Vermieters – international CDW oder LDW genannt. Und dabei bleibt in vielen Verträgen eine Selbstbeteiligung stehen, häufig im vierstelligen Bereich. Der Selbstbehaltschutz erstattet dir diesen Betrag.

Je nach Mietvertrag oder Zusatzversicherung sind bestimmte Schäden ausgeschlossen oder nur eingeschränkt gedeckt. Besonders prüfen solltest du Reifen und Felgen, Glas, Unterboden und Dach, Schlüsselverlust, Falschbetankung, Schäden bei vertragswidriger Nutzung, Fahrten mit nicht eingetragenen Fahrern und Fahrten außerhalb erlaubter Gebiete oder Straßen. Das sind genau die Schäden, die am Mietwagen am häufigsten vorkommen.

Die beiden nicht verwechseln

Mallorca-Police: Du verursachst mit dem Mietwagen einen Schaden bei anderen – es geht um Haftpflicht.
Selbstbehaltschutz: Der Mietwagen selbst wird beschädigt – es geht um deinen verbleibenden Eigenanteil.
Auslandsschadenschutz: Ein anderer verursacht deinen Schaden, während du mit deinem eigenen Fahrzeug unterwegs bist – es geht um deine Ansprüche als Geschädigter.

Vor der Buchung klären

  • Enthält dein eigener Kfz-Vertrag bereits eine Mallorca-Police, und für welche Länder?
  • Welche Deckungssumme bringt der Mietvertrag mit?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und für welche Schäden gilt sie?
  • Deckt eine Kreditkartenleistung bereits etwas ab – und unter welchen Bedingungen?
  • Wer darf fahren? Zusatzfahrer müssen im Mietvertrag stehen.
  • Gilt der Schutz auch für Fahrten in Nachbarländer?

Wenn etwas passiert

Dokumentiere wie bei jedem Schadenfall: Fotos, Daten des Unfallgegners, Zeugen, wenn möglich die Polizei. Melde den Schaden zusätzlich sofort der Mietstation, denn die Mietverträge verlangen das regelmäßig innerhalb kurzer Fristen. Und unterschreibe am Schalter nichts, dessen Sprache du nicht verstehst.

Was oft übersehen wird

Fährst du im Ausland dein eigenes Auto, brauchst du keinen Mietwagenbaustein, sondern den Blick auf Grüne Karte, Geltungsbereich und Auslandsschadenschutz. Und wer im Ausland länger als geplant bleibt, sollte die maximale Reisedauer im eigenen Tarif prüfen.

Häufige Fragen

Was leistet die Mallorca-Police?

Sie hebt die Haftpflicht-Deckungssumme eines im Ausland gemieteten Fahrzeugs auf das Niveau deines eigenen Kfz-Vertrags an. Damit sind Schäden abgesichert, die du anderen zufügst und die über die oft niedrigere Deckung des Mietvertrags hinausgehen. Schäden am Mietwagen selbst deckt sie nicht.

Brauche ich zusätzlich einen Selbstbehaltschutz?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Bleibt dort trotz Vollkasko eine Selbstbeteiligung stehen, kann ein Selbstbehaltschutz sinnvoll sein. Prüfe die Ausschlüsse: Reifen, Glas, Unterboden, Dach, Schlüssel, Innenraum und Falschbetankung sind häufig ausgenommen.

Gilt die Mallorca-Police nur auf Mallorca?

Nein. Der Name stammt aus der Zeit, als vor allem Spanienurlauber betroffen waren. Die Deckung gilt meist europaweit, der genaue Geltungsbereich steht aber in den Bedingungen deines Tarifs und sollte vor einer Reise außerhalb der üblichen Ziele geprüft werden.

Ist der Auslandsschadenschutz dasselbe wie die Mallorca-Police?

Nein. Der Auslandsschadenschutz greift, wenn dir im Ausland jemand anderes unverschuldet hineinfährt, und lässt deinen eigenen Versicherer regulieren. Die Mallorca-Police betrifft dagegen Schäden, die du selbst mit einem Mietwagen bei anderen verursachst.

Lass uns kurz reden.

Ein 15-Minuten-Gespräch reicht oft, um die richtige Richtung für dich zu finden. Kein Vertrag, kein Druck — nur Klarheit.

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